Den Begriff Zuladung (Formelzeichen GZ) findet man meistens als Wert bei den technischen Daten eines Fahrzeugs. Damit wird die Summe des Gewichts bezeichnet, das sich aus Besatzung, Nutzlast sowie Kraft- und Schmierstoffen ergibt, die mitgeführt werden können.
Zusammen mit der Rüstmasse bildet die Zuladung das Startgewicht eines Flugzeugs. Als Einheit wird üblicherweise Kilogramm (kg) oder Tonne (t) verwendet.
Im Transportwesen ist die Zuladung für Gespanne relevant, so darf bei gebremsten Anhängern die Zuladung des Fahrzeugs das Gesamtgewicht von 3,5 t und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das zulässige Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Das tatsächliche Gewicht spielt hierbei keine Rolle. Außerdem darf das zulässige Gesamtgewicht des Hängers die maximal erlaubte gebremste Zugmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
Bei nichtgebremsten Anhängern (unter 750 kg maximalem Gesamtgewicht) darf das Gesamtgewicht des Anhängers die zulässige ungebremste Zugmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Hier gilt jedoch das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers.
Nähere Details können § 42 StVZO entnehmen werden.
Andere Definitionen können in Herstellerangaben zu Grunde gelegt sein. In der früheren inzwischen zurückgezogenen DIN-Norm 70020-2 war zwar die Nutzlast, aber nicht die Zuladung definiert.