Video-on-Demand [ˈvɪdi̯oʊ̯ ɔn dɪˈmænd] (VoD, deutsch Video auf Anforderung) bzw. Abrufvideo beschreibt die Möglichkeit, digitale Videos auf Anfrage von einem Online-Dienst herunterzuladen (Download) oder per Video-Streaming direkt anzusehen. Für Video-Streaming ist ein Breitband-Internetzugang (mindestens 6 Mbit pro Sekunde für ausreichende Bildqualität, optimal 25 Mbit/s) erforderlich. Ein Internettarif mit unbegrenztem Datenvolumen (Datenflatrate) ist aufgrund des hohen Datenaufkommens von Vorteil.
Der Videofilm wird entweder über eine Internetverbindung, wie bei IPTV, oder über ein Breitbandnetz gesendet. Der Rückkanal, über den die Senderwahl des Kunden an das Sendezentrum übermittelt wird, ist bei einer Internetverbindung vorhanden, nicht aber beim Breitbandkabelnetz. Deswegen wird bei VoD über das Breitbandnetz ein Rückkanal bei Bedarf über das Telefonnetz geschaltet.
Des Weiteren lassen sich die folgenden Varianten unterscheiden:
Kann der Zeitpunkt der Wiedergabe beliebig gewählt werden, spricht man von True Video-on-Demand. Im Gegensatz dazu starten die Inhalte bei Near-Video-on-Demand (auch Video-near-Demand) in festen Intervallen; man kann sich z. B. zu jeder vollen Viertelstunde in den Stream eines populären Films einwählen, der dann jeweils neu beginnt. Wird statt eines Livestreams ein Datei-basierter Ansatz zur Verteilung der Inhalte verwendet, spricht man von Push-Video-on-Demand.
Je nach Abrechnungsform und/oder Nutzungsrecht existieren folgende Varianten:
Im Jahr 2004 und 2005 verhielten sich die Umsätze der Video-on-Demand-Anbieter konstant und befanden sich mit 1 Mio. € Umsatz noch auf einem geringen Niveau. Der Boom in der Branche setzt im Jahr 2006 ein und der Umsatz stieg um 100 %. Von 2006 bis 2008 vervierfachte sich der Umsatz auf 8 Mio. €, mit einer durchschnittlich Zuwachsrate von 139 %. Im Jahr 2009 nahm die Wachstumsrate des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahr 2008 leicht von 167 % auf 163 % ab und befand sich auf einem Niveau von 21 Mio. €. Von 2010 bis 2011 nahm der Umsatz der Branche um 49 %, auf 64 Mio. € zu und von 2011 bis 2012 um weitere 48 % auf 95 Mio. €.[4]
Nach den starken Zunahmen des jährlichen Umsatzes von 2006 bis 2011 werden die Wachstumsraten des Umsatzes wahrscheinlich abnehmen; bereits seit 2010 verringert sich der Wachstum des Umsatzes kontinuierlich. Es wird angenommen, dass sich die Wachstumsrate des Umsatzes bis zum Jahr 2015 bei nur noch +10 % befinden und in den darauffolgenden Jahren auf diesem Niveau bleiben wird.[5]
Nach neuen Prognosen des Digitalverbands Bitkom und des Marktforschungsinstituts Information Handling Services[6] erzielen Video-On-Demand-Angebote 2016 insgesamt Umsätze von 717 Millionen Euro. Demnach werden Anbieter von kostenfreien und werbefinanzierten Angeboten voraussichtlich 316 Millionen Euro Umsatz erzielen, bei kostenpflichtigen Streaming-Anbietern erwartet man Umsätze in Höhe von 401 Millionen Euro.[7]
Bei den Angeboten muss unterschieden werden in kostenfreie wie beispielsweise Mediatheken der Fernsehsender und YouTube und kostenpflichtige Diensten wie z. B. iTunes, Amazon Instant Video, Netflix, Videoload, Maxdome und Watchever. Dabei sind die öffentlich-rechtlichen Anbieter (ARD, ZDF) mit der Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag abzugrenzen von den privaten Mediatheken (z. B. RTL, ProSieben, Sat1), die sich durch Werbeeinnahmen stützen. Ein weiterer Anbieter kostenfreier VoD Inhalte ist auch MyVideo, die sich über die ProSiebenSat1 Media Group finanzieren und daher audiovisuelle Inhalte ohne Gebühren zeigen dürfen. Die meisten Angebote im Streaming-Bereich sind jedoch kostenpflichtig und rechnen entweder mittels Abo-System ab oder berechnen pro Film oder Serienfolge gestaffelte Gebühren.[8]
Die ProSiebenSat.1 Media AG (dazu gehören: ProSieben, Sat.1, kabel eins und sixx) plante 2010 zusammen mit der RTL Group Deutschland (dazu gehören: RTL, RTL 2, Super RTL, RTL Nitro, n-tv und VOX), „die deutsche Antwort auf das amerikanische Hulu.com“, mit dem Arbeitstitel „Amazonas“,[9] in Betrieb zu nehmen. Obwohl Video-on-Demand-Angebote bereits bei beiden Sendergruppen vorhanden sind, war geplant, alle zur Verfügung stehenden Programme auf einer Seite zu vereinen. Die Vermarktung des neuen Onlineportals sollten die Sender selbst übernehmen.[10] Nach einer Abmahnung durch das Bundeskartellamt müssen die Sendernetzwerke ihr Konzept der geplanten Videoplattform umstellen und es dem Bundeskartellamt erneut vorlegen.[11] Am 18. März 2011 heißt es laut DWDL.de, das Bundeskartellamt habe erneut keine Zustimmung einer gemeinsamen Videoplattform gegeben. Laut Statement der RTL Group wolle man nun rechtlich gegen das „nicht nachvollziehbare“ Urteil vorgehen. Bei der ProSiebenSat.1 Media AG hält sich die Enttäuschung jedoch in Grenzen. Man sieht sich mit dem Onlineportal Maxdome recht gut auf dem Markt positioniert.[12] Am 8. August 2012 bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf das Verbot der geplanten Video-on-Demand-Plattform. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.[9]
Eine Liste der Angebote (Auswahl):
Die Angebote können nach den folgenden Vergleichskriterien bewertet werden:
Eine Untersuchung von Stiftung Warentest zeigt, dass die Kataloge der verfügbaren Angebote nicht mit guten stationären Verleihern mithalten können.[14]