Als Verfrachter wird im deutschen Seehandelsrecht derjenige bezeichnet, der den Transport über See durchführt. Er ist der Frachtführer in der Seeschifffahrt. Der Verfrachter ist Vertragspartner des Befrachters; er schuldet den Beförderungserfolg. Im Englischen wird der Verfrachter als Carrier bezeichnet.
Setzt der Verfrachter ein eigenes Schiff ein, ist er Reeder. Setzt er ein gechartertes Schiff ein, ist er Charterer. Gegenüber seinem Vertragspartner aus dem Chartervertrag ist er Befrachter. Setzt er ein gechartertes Schiff ein, das er noch ausrüsten und bemannen muss, wird er als Ausrüster bezeichnet.
Für den Verfrachter ergeben sich folgende Pflichten:
- (Seetüchtig ist das Schiff dann, wenn es für die beabsichtigte Reise in seetüchtigem Zustand sowie gehörig ausgerüstet und bemannt ist. Ladungstüchtigkeit ist gegeben, wenn die für die Aufnahme der konkreten Ladung notwendigen Einrichtungen – z. B. Kühlräume – vorhanden und funktionsfähig sind).
- Fürsorgliche Behandlung der übernommenen Ware von der Übernahme bis zur Ablieferung.
- Fristgerechte und ordnungsgemäße Übergabe der Ware/des Gutes an den berechtigten Empfänger im Empfangshafen.
- Haftung für Schäden am Gut (§§ 498 ff. HGB).
Der Verfrachter hat nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB eigentlich auch die Pflicht, die Güter in das Schiff einzuladen und aus diesem auszuladen. Diese Pflicht wird in der Praxis aber häufig auch beim Stückgutvertrag – wie beim Raumfrachtvertrag regelmäßig – abbedungen. Das Ein- und Ausladen übernimmt in der Praxis häufig eine extra dafür beauftragte Kaianstalt.
Darüber hinaus hat der Begriff Verfrachter auch eine Bedeutung im Sammelgutverkehr. Als Versandspediteur agiert man parallel wie ein Verfrachter.
Literatur
- zum deutschen Recht: (Rechtslage bis zum 24. April 2013)
- Carl Creifelds: Rechtswörterbuch. Herausgegeben von Klaus Weber. 19. neu bearbeitete Auflage. C. H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-55392-9, Stichworte: Verfrachter, Befrachter
- Rolf Herber: Seehandelsrecht. Systematische Darstellung. de Gruyter, Berlin u. a. 1999, ISBN 3-11-016311-X.
- Rolf Herber: Seefrachtvertrag und Multimodalvertrag. Aktuelle Entwicklungen. 2. neubearbeitete Auflage. RWS-Verlag Kommunikationsforum, Köln 2000, ISBN 3-8145-9170-4 (RWS-Skript 170).
- Heinz Prüssmann: Seehandelsrecht. Fünftes Buch des Handelsgesetzbuches. Mit Nebenvorschriften und internationalen Übereinkommen. Bearbeitet von Dieter Rabe. 4. neubearbeitete Auflage. C. H. Beck, München 2000, ISBN 3-406-45510-7 (Beck'sche Kurz-Kommentare 9b).
- Hans-Jürgen Puttfarken: Seehandelsrecht. Verlag Recht und Wirtschaft, Heidelberg 1997, ISBN 3-8005-1171-1 (Schriftenreihe Recht)
- Thomas Wieske, Transportrecht schnell erfasst, 3. Aufl. 2012, Verlag: Springer, ISBN 978-3-642-29726-7
- zum deutschen Recht: (neue Rechtslage ab dem 25. April 2013)
- Beate Czerwenka, Das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts. Einführung, Erläuterungen, Synopse, Materialien, Bundesanzeiger-Verlag, 1.Aufl., 2014, ISBN 978-3-89817-967-6
- Oetker, Kurz-Kommentar zum HGB, 3.Aufl. 2013
- Münchner Kommentar zum HGB, Bd.7 - Transportrecht, 3.Aufl., 10/2014, Beck-Verlag München [Anm.: mit Kommentierung der ADSp, CMR, MÜ, CMNI, COTIF und des neuen dt. Seehandelsrechts!]
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