Tiermehl (auch Tierkörpermehl oder Kadavermehl) ist ein Produkt der Tierkörperverwertung. Die Verwendung als Futtermittel für Nutztiere ist seit 2001 EU-weit verboten. Allerdings darf in teilweiser Aufhebung dieses Verbotes seit Juni 2013 aus Kadavern nicht wiederkäuender Tiere gewonnenes Tiermehl (etwa von Schweinen oder Hühnern) wieder an Speisefische und andere auf Aquafarmen gezüchtete Tiere verfüttert werden.[1] Tiermehl wird ferner in energetischer Nutzung verbrannt, als Futtermittel für Heimtiere sowie Pelz- und Zootiere verwandt und darf unter Auflagen als Dünger in der Landwirtschaft genutzt werden.
In einer Tierkörperbeseitigungsanlage werden die Kadaver von verendeten und erkrankten Tieren, Schlachtabfälle und tierische Nebenprodukte mittels mechanischer und chemischer Aufarbeitung zu Tiermehl und anderen Produkten verarbeitet. Die biologische Wertigkeit des Tiermehlproteins ist abhängig von den Mengenverhältnissen der Ausgangsmaterialien, insbesondere von dem Anteil an Fleisch bzw. kollagen- und keratinreichen Körperbestandteilen sowie Blut.
Das als Reaktion auf die Rinderkrankheit BSE verhängte Tiermehlverbot ist nach zwölf Jahren am 1. Juni 2013 ausgelaufen.[2] Damit ist laut EU-Kommission Tiermehl aus nicht-wiederkäuenden Tieren wie Schweinen oder Hühnern wieder als Futtermittel für Fische und andere auf Aquafarmen gezüchtete Tiere zulässig.[1] In der Schweiz war Tiermehl von Nichtwiederkäuern für die Fischfütterung nie verboten.[3]
Die Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer ist seit 1994 EU-weit verboten, 2001 wurde das Verbot auf alle Nutztiere ausgeweitet. Futter aus kontaminiertem tierischem Eiweiß für Rinder gilt als der wichtigste Übertragungsweg des Erregers der Rinderkrankheit BSE.[4] Zuvor wurde Tiermehl als Eiweiß-Futtermittel besonders in der Tiermast eingesetzt. 2011 prüften die EU und das Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen eine Lockerung des generellen Verfütterungsverbots unter restriktiven Bedingungen, um die Abhängigkeit von Soja zu senken.[4][5]
Tiermehl kann zur Herstellung von Futtermitteln für Heimtiere sowie für Pelz- oder Zootiere verwendet werden. Zulässig sind ausschließlich Produkte der Kategorie 3 der Tierkörperverwertung.[6] Laut einer freiwilligen Vereinbarung der Heimtierfuttermittelindustrie werden jedoch nur Rohstoffe von Schlachttieren verwendet, die als tauglich für den menschlichen Verzehr beurteilt wurden.[7]
Zu den möglichen Risiken der Verfütterung an Schlachtvieh und der Verbreitung von Krankheiten beim Menschen liegen gründliche wissenschaftliche Untersuchungen vor.[8][9] Auch zur Verfütterung an Hühner wurden Untersuchungen durchgeführt.[10]
Für den Nachweis der Beimischung von Tiermehl zu regulärem Tierfutter wurden sensitive und spezifische immunologische Nachweisverfahren auf der Basis von Osteocalcin als Biomarker entwickelt. Es gelingt mit diesem ELISA-Test, 0,1 % Tiermehl in pflanzen- bzw. fischmehlbasierten Futtermitteln nachzuweisen.[11]
Tiermehl kann wegen seines hohen Stickstoff- und Phosphatgehalts als organischer Dünger eingesetzt werden. Es darf ausschließlich auf unbestelltem Ackerland ausgebracht werden und muss am gleichen Tag eingearbeitet werden. Nutztiere dürfen für einen Zeitraum von 21 Tagen keinen Zugang zu Flächen haben, auf denen Tiermehl als Dünger verwendet wird.[12]
Heute wird ein erheblicher Anteil des Tiermehls verbrannt. Es wird in Braun- und Steinkohlekraftwerken der Kohle beigemischt oder in Zementfabriken zur Prozesswärmegewinnung eingesetzt.[13]