Eine Stabsabteilung (in der Bundeswehr und der Schweizer Armee auch Führungsgrundgebiet bzw. FGG) ist eine Funktionseinheit in Stäben verschiedener Streitkräfte sowie im Rettungsdienst (Katastrophenschutz), die von einem Offizier oder Stabsoffizier geleitet wird und ab der Bataillonsebene aufwärts dem Kommandeur bzw. Kommandierenden General bei der Führung zur Seite steht.
Ferner gibt es auch Stabsabteilungen in der Feuerwehr und der Polizei.
Stabsabteilungen zählen organisatorisch zur Stablinienorganisation in der oberen Ebene.
Stabsabteilungen waren bis 2012 die obersten Elemente der Führungsstäbe im Bundesministerium der Verteidigung. Die militärische Stabsabteilung entsprach der zivilen Unterabteilung. Sie wurde in der Regel von einem Brigadegeneral/Flottillenadmiral/Generalarzt/Admiralarzt geleitet. Ausnahme war die Stabsabteilung III im Führungsstab der Streitkräfte, sie wurde von einem Generalmajor/Konteradmiral geleitet. Stabsabteilungen unterhalb des Ministeriums (d. h. in der Bundeswehr) gibt es nicht, auch wenn die Abteilungen in Stäben der Streitkräfte umgangssprachlich häufig so bezeichnet werden.
Die einem Bereichsleiter vergleichbaren Leitungspositionen in einem militärischen Stab werden meist mit einem Buchstaben und einer Ziffer bezeichnet[A 1]. Die Ziffer leitet sich von den Abteilungsaufgaben ab.
In Stäben der militärischen Verbände bis zur Regiments-/Geschwaderebene von Heer, Luftwaffe und Marine steht das „S“ in der Bezeichnung für Sachgebiete, die von einem Offizier (nicht notwendigerweise einem Stabsoffizier) geführt werden.
Von der Ebene Brigade an aufwärts bezeichnet das Heer die Abteilungen in Stäben als Generalstabsabteilungen („G“, z. B. G 2, G 3 und G 4), da diese Verbände planmäßig von einem General geführt werden (unabhängig davon, ob der militärische Führer bereits zum General befördert wurde).
In der Luftwaffe werden die Abteilungen in Angleichung an die in der NATO üblichen Bezeichnungen mit A 1, A 2, A 3 usw. bezeichnet, wobei das „A“ für „Air Staff“ steht. Analog wird in der Marine mittlerweile auch der Buchstabe „M“ statt „A“[A 2](„Maritime Staff“ statt „Admiralty Staff“ oder „Admiralstab“) verwendet.
In der Bundeswehr existiert zudem die Bezeichnung „J“ für Joint-Abteilungen[A 3] in Stäben von Verbänden, die teilstreitkräftegemeinsam agieren.
Anmerkungen
Stabsabteilungen (engl.: divisions) in Verbänden und Großverbänden der Bundeswehr sind für die Sachgebietsbearbeitung zuständig, und unterstützen und beraten den Kommandeur oder Kommandierenden General. Stabsabteilungen, welche von einem Generalstabsoffizier geführt werden, werden mit „G“ (bzw. „A“ in der Luftwaffe) statt „S“ bezeichnet. In integrierten Verwendungen werden die Abteilungen mit „J“ für joint bezeichnet.
Zusätzliche Stabszellen/Dezernate (ab Kommandobehörde Brigade aufwärts, meist nur Korps):
Auf integrierter NATO-Ebene werden analog zu den US-Streitkräften andere Bezeichnungen benutzt und bestehen weitere Abteilungen:
Die Stabsabteilungen gliedern sich jeweils in Dezernate (branches). So unterteilt sich das Führungsgrundgebiet 2 in die Bereiche:
Siehe zur Gliederung operativer Stäbe eben dort Kommando Operative Führung Eingreifkräfte und Generalstab.
Der Heeresstab in der Schweiz ist in acht Führungsgrundgebieten (FGG) gegliedert:
Diese Einteilung der Funktionen wird aber nicht nur im militärischen Bereich verwendet. Vergleichbar ist die Einteilung der Funktionen bei den Einsatzleitungen der deutschen oder österreichischen Feuerwehren.
Die Stabseinteilung, nach der sich die Feuerwehr (FwDV 100[2]) und der Katastrophenschutz (KatSDV 100[3]) in Großeinsätzen richten, lehnt sich stark an die militärische Gliederung des Stabes an. In Bayern können hierzu Unterstützungsgruppen mit den einzelne Aufgaben der Führungsunterstützung betraut werden.
Die Stabseinteilung kommt in Österreich vor allem bei KHD-Einsätzen zum Einsatz. So hat jede KHD-Bereitschaft einen eigenen Alarmplan, auf dem bereits in „Friedenszeiten“ die einzelnen S-Posten zu besetzen sind.
Größere Verbände oder Dienststellen/Einheiten der deutschen Polizei verfügen über einen Führungsstab oder Stab der dem jeweiligen Polizeiführer zur Führungsunterstützung beigeordnet ist. Diese Stäbe unterstehen evtl. einer eigenen Stabsleitung, Leiter Führungsstab o. ä.
Unterhalb dieser Stabsleitung sind diese Stäbe in aufgaben-spezialisierte Organisationseinheiten, meistens in Stabs- oder Sachbereiche gegliedert.
Diese Organisationseinheiten haben eine selbstständige Leitung (Stabs- oder Sachbereichsleitung) mit eigenem Personal, welche für den jeweils übergeordneten Polizeiführer in den jeweils speziellen Aufgabenfeldern Grundsatzentscheidungen vorbereitet, diese vorab berät und nach den Grundsatzentscheidungen maßgeblich bei der Umsetzung mitwirkt, indem sie die Entscheidungen formuliert, per Erlass bzw. Verfügung rechtswirksam bekanntmacht und nachfolgend deren Einhaltung kontrolliert bzw. einfordert (i.S.v. Controlling). Diese Entscheidungen gelten stets für den gesamten nachgeordneten Bereich des Verbandes bzw. der größeren Polizeieinheit und erfordern daher vorab eine besondere Umsicht, Verantwortungsbereitschaft aber auch eine besondere Sachkunde in den Stabs- bzw. Sachbereichen bzw. besonders bei deren Leitungen.
Im Tagesgeschäft fällen die Stabs- oder Sachbereichsleitungen aufgrund ihrer speziellen Fachkompetenz und der hieraus resultierenden und delegierten Entscheidungsbefugnis wichtige Entscheidungen für den nachgeordneten Bereich grundsätzlich selbst, um den Polizeiführer zu entlasten (Auftragstaktik).
Innerhalb der Gesamtorganisation – z. B. in einer Landespolizei – wirken die Stabs- und Sachbereichsleitungen auch quer – stimmen sich miteinander ab, bilden hierdurch überörtlich begründete Kompetenz und erhalten Überblicke über das jeweils „Machbare“ – was wiederum eine wichtige Beratungsbasis für den Polizeiführer bedeutet.
In Stabs- und/oder Sachbereiche gegliederte Polizeistäbe finden sich beispielsweise in den Präsidien, Landespolizeiämtern, Landeskriminalämtern und in den Polizeidirektionen der jeweiligen Landespolizei.
Leiterinnen bzw. Leiter von Stabs- oder Sachbereichen in Polizeistäben haben Ämter des höheren Polizeivollzugsdienstes (z. B. PR, POR, KR, KOR, PD, KD) oder -verwaltungsdienstes (z. B. ORR) oder Spitzenämter des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (z. B. EPHK, EKHK) oder -verwaltungsdienstes (z. B. OAR) inne. Typische Zuständigkeitsbereiche von Stabs- oder Sachbereichen sind z. B.:
jeweils polizeispezifisch und stets jeweils für den gesamten nachgeordneten Bereich wirkend.
Im Heer der Wehrmacht wurden die Stabsabteilungen mit einer Kombination aus einer römischen Ziffer und einem Kleinbuchstabe bezeichnet. Der Stab einer Infanterie-Division war demgemäß z. B. wie folgt gegliedert:[4]