Segen (althochdeutsch segan , auch segon, segin, segen[1], entlehnt aus lateinisch signum „Zeichen, Abzeichen, Kennzeichen“, ab dem späten 2. Jahrhundert auch Kreuzzeichen) bezeichnet in vielen Religionen ein Gebet oder einen Ritus, wodurch Personen oder Sachen Anteil an göttlicher Kraft oder Gnade bekommen sollen. Der christliche Begriff Segen entspricht dem lateinischen Wort benedictio, abgeleitet von benedicere aus bene („gut“) und dicere („sagen“), also eigentlich von jemandem gut sprechen, jemanden loben, preisen. Durch das Latein der Kirche bedeutet benedicere ab dem 3. Jahrhundert auch „segnen, benedeien, den Segen ausprechen über usw.“[2][3]
Ziel des Segens ist die Förderung von Glück und Gedeihen oder die Zusicherung von Schutz und Bewahrung. Der Segen erfolgt mit Worten und Gebärden (z. B. Handauflegung, Segensgestus, Orante, Kreuzzeichen, Salbung), die die wohltätige Zuwendung eines Gottes zu der gesegneten Person oder der gesegneten Sache symbolisieren (siehe Segenszeichen).
Im weiteren Sinne und davon abgeleitet wird das Wort Segen auch verwendet, um Freude über ein Geschenk oder eine Situation zu beschreiben (Dieses Kind ist ein Segen für uns) oder um Fülle auszudrücken (Erntesegen, Torsegen). Der Fluch kann als Gegenteil des Segens verstanden werden. Auch kann das Wort „Segen“ ironisch für eine unwillkommene oder allzu reichliche Gabe verwendet werden.
Der Segen, den Gott Abraham zugesprochen hatte, ist nicht auf Israel beschränkt, sondern gilt nun auch für alle anderen Völker:
Jesus segnete die Kinder (Mt 19,13-15 EU ; Mk 10,13-16 EU ; Lk 18,15-17 EU ):
Im Christentum wird ein Segen meist mit der Geste des Kreuzzeichens vollzogen, manchmal ist er auch mit der Handauflegung verbunden. In der katholischen und orthodoxen Kirche wird der Segen oft durch die Besprengung mit Weihwasser begleitet (vgl. auch Asperges).
In der römisch-katholischen, den orthodoxen, der anglikanischen, der evangelisch-lutherischen Kirchen und ähnlichen Traditionen werden die meisten Segnungen durch die Bischöfe, Priester und Diakone vollzogen. Eine Benediktion mit einer „Wirkung bleibender Art, die auch rechtliche Folgen haben kann“, wird in der römisch-katholischen Liturgie auch als Weihe bezeichnet.[4] Je näher eine Segens- oder Weihehandlung der Feier der Eucharistie steht, desto höher sind die Weihen, die dafür nötig sind.[5] Aber auch Laien können segnen, etwa segnen Eltern ihre Kinder[6], Ordensobere die Angehörigen ihres Konvents.
Die meisten christlichen Gottesdienste enden mit der Spendung des Schlusssegens durch den Liturgen.
In der Liturgie der lateinischen Kirche entstanden verschiedene Formen der Segensspendung:
In Mittelalter und Früher Neuzeit wurde das Segensprechen wie auch das Wahrsagen durch dazu nicht befugte Laien als verbotene und verdächtige Handlung bewertet und von staatlichen und kirchlichen Behörden bekämpft und geahndet. Die württembergische Obrigkeit erließ wie auch andere Länder und Obrigkeiten im 16. und 17. Jahrhundert Verordnungen „Medikaster und Segensprecher, Zauberer, Wahrsager und Teufelsbeschwörer“ und wünschte, dass das „hochverpoente und verdammliche Laster des Segensprechens ganz ausgerottet werde“.[7]
Eine Siegerländer „geschworene Montagsordnung“ im Amt Siegen von 1586 schrieb das Segensprechen suspekten Randgruppen der Gesellschaft zu:
„Zigeuner, Landstreicher, herrenlose Gardenknechte, Umbgänger mit Geygen, Leyren und anderem Seitenspiel, Spitzbuben, Kundtschaffter, Außsprecher, zum Müßiggang abgerichtete Landbettler, Störger, Zanbrecher und was dergleichen loß Gesindlein ist, so vielmahls uff Verretherey, morden, rauben, stehlen, brennen und ander Unglück anzustifften abgerichtett, item Wahrsager, Teuffelsfenger, Christallenseher, Segensprecher, die sich vor Ärzte, Menschen und Viehe zu helffen, außgeben.“[8]
„Segensprecher, Sauveur [Heilsbringer], eine Art Landstreicher, so in Spanien und Italien herum lauffen, und die Leute überreden, daß sie mit ihrem blossen Athem, oder Speichel, oder durch gewisse Segen und Gebete allerhand Kranckheiten heilen können.“[9]
Bei den Kuren galt Segensprechen als Teil der alten baltischen heidnischen Religion und wurde in einem Visitationsbericht von 1670 über die Verhältnisse in Kunzen und Sarkau angesprochen: Am schlimmsten seien die Pillkopper und Preeder. Es gebe Wahrsager, Böther, Segensprecher, auch Salzpuster in Rossitten.
In der Zeit der Hexenverfolgungen wurde Segensprechen als verbotene Handlung geahndet. 1688 geriet Hans Mattheß aus Borstendorf im Amt Augustusburg in einen Hexenprozess und wurde unter dem Vorwurf des Segensprechens mit sechs Wochen Haft bestraft.[10]