Ein Schwur ist ein, auch gemeinschaftlicher, Eid, der gegenüber sich selbst, Anderen oder auch beispielsweise „vor Gott“ ablegt wird.
Gegenstand des Schwurs kann das Versprechen einer künftigen Handlung oder eines künftigen Verhaltens sein, etwa eine Aufgabe zu lösen, eine Tat zu vollbringen (z. B. Racheschwur) oder Abmachungen einzuhalten (Treueschwur). Aber auch die Wahrhaftigkeit einer Äußerung, etwa einer Aussage vor Gericht, kann beschworen werden.
Die Ernsthaftigkeit eines Schwurs hängt von der Vergeltung ab, die – in unterschiedlichen Gemeinschaften unterschiedlich – droht, wenn er gebrochen wird. Auch wenn der Bruch keine Zeugen hätte, kann die Angst vor einer Rache der Gottheit (vgl. Nemesis), des Schicksals (vgl. Unheil) oder den Strafen des eigenen Gewissens einen solchen Bruch verhindern oder ahnden.
In der Literatur ist ein abgelegter Schwur oft das auslösende Motiv, das Helden auf einen schweren (s. Abb.) oder langen Weg schickt. In der altnordischen Sagaliteratur verpflichtet nicht selten ein traditionsgemäß auf einem großen Julfest erwarteter Schwur diejenigen, die ihn – oft im Wetteifer mit anderen – abgelegt haben, zu tollkühnen Unternehmungen.
Zahlreiche Schwurformeln (bei meiner Ehre, so wahr mir Gott helfe u. v. a. m.) werden und wurden mit Schwurgesten kombiniert. Im Mittelalter gehörte dazu etwa der Griff um den eignen Bart und bei Frauen um ihren Zopf. Heute noch praktiziert wird das parallele Strecken der drei Schwurfinger: Daumen, Zeige- und Mittelfinger.