Das Reichskommissariat Ukraine (RKU) bestand während der deutschen Besatzungszeit zwischen 1941 und 1944 in den westlichen und zentralen Teilen der Ukraine.
Das Reichskommissariat Ukraine und das Reichskommissariat Ostland wurden vom zivilen Berliner Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete (RMfdbO) verwaltet, das von dem NS-Chefideologen Alfred Rosenberg geführt wurde. Die von diesem Ministerium verfolgten politischen Hauptziele waren die vollständige Vernichtung der jüdischen Bevölkerung und die Germanisierung von großen Bevölkerungsteilen. Die Germanisierungspolitik wurde auf der Grundlage des Generalplans Ost sowie spezieller Erlässe und Richtlinien im Ostland durchgeführt. Entsprechend der Rassenideologie von Rosenberg und anderer führender Nationalsozialisten wurden im Reichskommissariat Ukraine Hunderttausende von Juden ermordet, vor allem von den Einsatzgruppen C und D der Sicherheitspolizei und des SD.
Zwei Monate nach dem Beginn des deutschen Angriffs auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 wurde am 1. September 1941, 12:00 Uhr, das Reichskommissariat Ukraine gebildet. Es entstand aus Teilen des rückwärtigen Heeresgebiets Süd beziehungsweise Mitte und dem Sicherungsbereich Brest, der bereits seit dem 18. Juli 1941 dem Militärbefehlshaber im Generalgouvernement unterstellt worden war. An seine Spitze wurde ein Reichskommissar berufen. Erster Verwaltungssitz war die Stadt Rowno.
Die vorläufigen Grenzen des Reichskommissariats Ukraine wurden wie folgt festgelegt:
Zum Reichskommissar wurde der Oberpräsident und Gauleiter der NSDAP Erich Koch aus Königsberg ernannt. Da er seit dem 1. August 1941 auch die Stellung eines Chefs der Zivilverwaltung im Bezirk Bialystok bekleidete, herrschte er nunmehr von der Ostsee bis in die Ukraine.
Zum 20. Oktober 1941, 12:00 Uhr wurde das Reichskommissariat Ukraine räumlich nach Osten erweitert, seine neuen Grenzen verliefen nun wie folgt:
Die nächste Änderung folgte entsprechend dem Fortgang der Kampfhandlungen zum 15. November 1941, 12:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Reichskommissariat Ukraine aus dem rückwärtigen Heeresgebiet Süd erweitert, soweit innerhalb der folgenden Grenzen gelegen:
Die letzte Erweiterung galt vom 1. September 1942 ab 12:00 Uhr. Danach traten aus dem rückwärtigen Heeresgebiet Süd folgende Teile der Ukraine östlich des Dnjepr hinzu:
Damit war die weiteste Ausdehnung erreicht.
Im Laufe des Jahres 1943 wurde das Reichskommissariat Zug um Zug von der Roten Armee zurückerobert. Anfang 1944, als die noch nicht zurückeroberten Kreisgebiete Brest, Kobryn und Pinsk keine eigenständige Verwaltung mehr zuließen, wurde dieser Randstreifen des Reichskommissariats Ukraine der Verwaltung des Generalbezirks Weißruthenien im Reichskommissariat Ostland unterstellt.
Das Reichskommissariat Ukraine teilte sich in sechs Generalbezirke mit der entsprechenden Anzahl von deutschen Kreisgebieten, denen die ukrainischen Rajons unterstellt waren. Die deutschen Aufteilungen folgten größtenteils den früheren ukrainischen Abgrenzungen. Die Generalbezirke fassten mehrere Oblasts, die Kreisbezirke mehrere Rajons zusammen.
Zum Sitz des Generalkommissars für Wolhynien-Podolien (zuvor Brest-Litowsk) wurde die Stadt Luzk bestimmt. Der Generalkommissar für den Generalbezirk Krim (Teilbezirk Taurien) hatte seinen Sitz in Melitopol.
Obwohl das Reichskommissariat Ukraine formell dem RMfdbO unterstand, handelte der Reichskommissar Erich Koch jedoch faktisch nahezu selbstständig.
Am 7. April 1941 schlug Alfred Rosenberg vor, zusätzlich zum Reichskommissariat Ukraine ein Reichskommissariat Don-Wolga einzurichten und dort als Reichskommissar Dietrich Klagges einzusetzen. Im Mai/Juni änderte er diesen Vorschlag dahingehend, dass er nun das dortige Gebiet dem Reichskommissariat Ukraine zuordnete.[1] Die geplante Erweiterung des Reichskommissariats Ukraine bis zur Wolga wurde aufgrund des Kriegsverlaufs nicht verwirklicht.
Es blieb im Allgemeinen bei den bisher geläufigen (russischen) Ortsnamen, die nach einheitlichen Grundsätzen in die Lateinschrift transkribiert wurden. Allerdings erhielten Orte mit bolschewistischen Namen ihre früheren Bezeichnungen zurück. Einige Städte erhielten deutsche Namen, wie Alexanderstadt, Halbstadt, Hegewald usw.
Die untergeordneten Verwaltungseinheiten hießen Generalbezirke. Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung von Städten und Gebieten zu den jeweiligen Generalbezirken.
Für weitere SS- und Polizeiführer siehe Liste der SS- und Polizeiführer