Basisdaten | |
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Titel: | Raumordnungsgesetz |
Abkürzung: | ROG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: | 2301-2 (früher: 2301-1) |
Ursprüngliche Fassung vom: | 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081, 2102 ) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 1998 |
Letzte Neufassung vom: | 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986 ) |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
30. Juni 2009 |
Letzte Änderung durch: | Art. 124 VO vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1495 ) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
8. September 2015 (Art. 627 VO vom 31. August 2015) |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Raumordnungsgesetz (ROG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das bundes- wie rahmenrechtliche Vorgaben zu Bedingungen, Aufgaben und Leitvorstellungen der Raumordnung enthält. Seit der Föderalismusreform ist die Raumordnung Bestandteil der konkurrierenden Gesetzgebung. Die Länder können in Zukunft von den Regelungen des ROG abweichen.
Mit Wirkung vom 31. Dezember 2008 bzw. 30. Juni 2009 hat der Gesetzgeber das Raumordnungsgesetz novelliert.
Die Gesetzgebungskompetenz ergibt sich dabei zum einen aus der Kompetenz kraft Natur der Sache, zum anderen aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 31 GG.
Grundsätzlich soll mit der Raumordnung für den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland eine ausgewogene Siedlungs- und Freiraumstruktur entwickelt werden, die zugleich die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts berücksichtigt. Eine Zersiedlung der Landschaft soll vermieden werden, eine effektive Infrastruktur soll aufrechterhalten bleiben. Die ländlichen Räume sollen entwickelt werden und Erholungsgebiete gefördert werden. Sichergestellt werden soll mit dem Raumordnungsgesetz, dass dem Wohnbedarf Genüge getan wird.