Der Begriff Person hat mehrere Bedeutungen:
Person darf in diesem Sinn weder mit Persönlichkeit noch mit Individualität verwechselt werden.
Die Herkunft des Wortes Person ist nicht vollständig geklärt; es existieren hierzu verschiedene Theorien. Fest steht lediglich, dass es im 13. Jahrhundert als person(e) aus lat. persona „Maske des Schauspielers“ ins Deutsche übernommen wurde. Der Ursprung des lateinischen Begriffes ist jedoch umstritten. Am bekanntesten ist die Ableitung von lat. per-sonare (kurzes -o-) für „durchtönen“ (nämlich die Stimme durch die Maske). Ein vergleichbarer Erklärungsversuch nimmt die Abstammung von per-sônare bzw per-zônare (langes -o-) für „verkleiden“ (zu griech. ζώνη zônê ‚Gürtel‘) an. Diese Ad-hoc-Herleitungen werden jedoch stark angezweifelt. Der an der Lautgeschichte interessierte Etymologe Josef Justus Scaliger (* 1540, † 1609) entschied sich für perzonare (einen Gürtel anlegen), was allerdings keine rein lateinische Etymologie darstellt. Denn zona kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Gürtel“.[1]
Manche Wissenschaftler halten den Begriff für eine Entlehnung aus dem neutestamentlichen griech. πρόσωπον prosôpon ‚Maske‘, ‚Rolle‘, ‚Mensch‘ (ältere Bedeutung: (An)Gesicht, Miene, Blick, äußere Gestalt, Aussehen).
Einer anderen und von den meisten Etymologen und Philologen heute für wahrscheinlicher gehaltenen Theorie zufolge[2] stammt er jedoch vom etruskischen Wort phersu für ‚Maske‘. Die Ableitung aus dem Etruskischen wird bereits seit Jahren als einzige Version von der Duden-Redaktion vertreten.[3] Phersu war der Eigenname einer Gestalt aus der Unterwelt, die bei Leichenspielen auftrat und sich in einer für sie typischen Verkleidung zu erkennen gab.[1]
In der klassischen Philosophie ist die Definition des Boethius der Ausgangspunkt des Verständnisses vom Menschen als Person: Persona est rationalis naturae individua substantia, d. h. Person ist die unteilbare („individuelle“) Substanz rationaler (vernünftiger) Natur. Danach liegt der Erscheinung des Menschen als denkendem Lebewesen ein sinnlich nicht wahrnehmbarer, d. h. metaphysischer Wesenskern zugrunde. Seine Definition wird jedoch in der Philosophie als unzureichend angesehen, weil sie den kategorialen Person-Begriff und seinen ontologischen Status nicht betrachte.[4]
„Person“ in diesem Sinne wurde in der mittelalterlichen Philosophie dann öfter mit dem Begriff „unsterbliche Seele“ identifiziert. In der christlichen Religion beispielsweise steht der Begriff der Person sogar für eines der zentralen Wesensmerkmale Gottes.[5] In der Philosophie der Neuzeit (Aufklärung) wurde der Begriff Person als einer substanziellen Realität vielfältig kritisiert und seine metaphysische Dimension argumentativ bestritten. Seit dem 20. Jahrhundert ist nicht mehr von einer Substanz die Rede, sondern von Personalität im Sinne eines Existenzials.
Immanuel Kant unterschied deutlich zwischen dem Begriff der Person als Vernunftwesen und der „unsterblichen Seele“ als reiner Vernunftbegriff. „Person ist dasjenige Subjekt, dessen Handlungen einer Zurechnung fähig sind.“ Eine Person folgt „keinen anderen Gesetzen als denen, die sie (entweder allen oder wenigstens zugleich mit anderen) sich selbst gibt, unterworfen ist.“[6]
In modernen philosophischen Strömungen sind Personen die Subjekte der Ethik. Manche Ethiker, so Peter Singer, unterscheiden zwischen Mensch und Person. Diskursethisch lasse sich dies so begründen, dass nur der Mensch als Person gelten kann, der in der Lage ist, sich im Diskurs zu äußern. Kritiker wie Robert Spaemann stellen Singers Unterscheidung zwischen Mensch und Person in Frage, besonders wegen der Graduierungsunmöglichkeit zwischen ‚etwas‘ und ‚jemandem‘; ihnen gilt die biologische Zugehörigkeit zur Gattung Mensch als alleiniges Kriterium für Personalität. Auch Vertreter des Naturrechts argumentieren, dass dem Menschen – durch seinen Geist – von Anfang an und in allen Situationen (also etwa auch im Koma) das Personsein und damit seine besondere Würde zukomme.
In besonderem Maße hat die Philosophie des Personalismus den Begriff Person definiert, nämlich nicht als Bewusstsein des Individuums von sich selbst, sondern als „aktive Subjektivität“ des Einzelnen, durch die er sich selbst hervorbringt. Dieser Status wird prinzipiell jedem Menschen zugesprochen; da es ein ethisch-moralisches Prinzip ist, kann es nicht veräußert werden: Der Mensch ist an sich immer Person und soll es zugleich werden, indem er immer mehr von seiner Freiheit Gebrauch macht und sich selbst bestimmt. Die Unterscheidung zwischen Person als Wesensbegriff und Persönlichkeit als Individuation ist unbedingt zu beachten; die Person des Menschen steht in der Hierarchie der Werte über allen anderen Werten, sei es die Persönlichkeit, die soziale Rolle, die Gemeinschaft oder das biologische Individuum.
Die Christliche Soziallehre sieht in der Personalität neben der Solidarität, Subsidiarität sowie dem Gemeinwohl und der Gerechtigkeit eines der Prinzipien für ein gelingendes menschliches Zusammenleben in Gesellschaft und Staat.
In der Psychologie wird Person synonym zu dem Begriff Individuum verwendet und ist somit Gegenstand jeglicher psychologischer Forschung (Differentielle Psychologie, Persönlichkeit, Einzelpsychologie). Nach C. G. Jung ist die Person im Sinne der Dialektik „ein psychisches System, welches, im Falle der Einwirkung auf eine andere Person, mit einem anderen psychischen System in Wechselwirkung tritt.“[7]
Die Rechtswissenschaft unterscheidet bei den Rechtssubjekten zwischen natürlicher und juristischer Person: Natürliche Person als abstrakter Rechtsbegriff umfasst die lebenden Menschen, während unter einer juristischen Person eine rechtlich verselbständigte und mit eigener Rechtsfähigkeit ausgestattete Personenmehrheit (Organisation) verstanden wird.[8] Aus der Natur der juristischen Person ergeben sich für ihre Rechtsfähigkeit bestimmte Einschränkungen. Juristische Personen können nur insoweit Träger von Rechten und Pflichten sein, als das betreffende Grundrecht seinem Wesen nach auf juristische Personen anwendbar ist (zu verneinen bei der Glaubens- und Gewissensfreiheit).[9] Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass den natürlichen Personen uneingeschränkte Rechtsfähigkeit zukommt.
In der klassischen Studie Ferdinand Tönnies’ von 1887 Gemeinschaft und Gesellschaft[10] ist „Person“ der Träger sozialer Rollen, insofern dieser die „Gesellschaft“ mit anderen zu eigenem Vorteil willentlich sucht; der Begriff nähert sich damit Marx’ „Charaktermaske“ an. Tönnies hierzu:[11] „Zum Begriff der Person kann von keinen anderen empirischen Subjekten abgezogen werden, außer von den einzelnen Menschen, welche begriffen werden, insofern als jeder ein [...] in Gedanken wollender ist, folglich gibt es insoweit wirkliche und natürliche Personen, als Menschen vorhanden sind, welche sich als solche vorstellen, diese 'Rolle' übernehmen und spielen, oder den 'Charakter' einer Person wie eine Maske vor ihr Antlitz halten.“
Der Begriff „Person“ steht bei Tönnies dem Begriff „Selbst“ gegenüber: Letzteres benennt das Selbstbild des Einzelnen, insofern er die „Gemeinschaft“ mit anderen sucht, um sich ihr willentlich einzuordnen.
Die Systemtheorie von Niklas Luhmann trennt klar zwischen den Konzepten „Mensch“ und „Person“. Letztere gilt als – zumindest potentiell – unsterblich.[12]