Maxim Biller (* 25. August 1960 in Prag) ist ein deutscher Schriftsteller und Kolumnist.
Biller wurde als Kind russisch-jüdischer Eltern in Prag geboren und emigrierte mit seinen Eltern und seiner Schwester, der späteren Journalistin und Schriftstellerin Elena Lappin, als Zehnjähriger 1970 nach Westdeutschland. Er studierte in Hamburg und München Literatur und schloss sein Studium 1983 bei Wolfgang Frühwald mit einer Magisterarbeit über das Bild der Juden im Frühwerk Thomas Manns ab. Nach einem weiteren Studium an der Deutschen Journalistenschule in München schrieb er für Tempo, Spiegel und DIE ZEIT sowie ab 2005 für Faces. Sein erster Erzählband Wenn ich einmal reich und tot bin (1990) stieß auf geteilte Kritiken. Während für Peter von Becker der zu einem „Geistesenkel Tucholskys“ erklärte Biller der Gegenwart „wahr und diesmal witzig an den Nerv“ ging, nannte ihn Ulrich Greiner einen „absolut zeitgeistmäßige[n]“ Künstler ohne „Psychologie und erzählerischen Atem“.[1]
Billers Romane und Erzählungen wurden in mehrere Sprachen übersetzt, unter anderem der Roman Die Tochter, der in Frankreich 2003 in der renommierten Reihe folio beim Verlag Gallimard erschienen ist. 2007 wurden zwei seiner Short Storys im New Yorker abgedruckt, „was bei Deutschen so häufig vorkommt wie Papstwerden“.[2] Im Juli 2010 begann er in der deutschen Ausgabe des Rolling Stone unter dem Titel Maxim Billers Feuilletonshow eine politisch-gesellschaftliche Kolumne zu schreiben. Biller stellte nach zwei Kolumnen die Zusammenarbeit wieder ein, weil das Magazin einen Text über Ferdinand von Schirach nicht unverändert drucken wollte.
Biller lebt in Berlin. Für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung schreibt er die satirische Kolumne Moralische Geschichten. Eine der Hauptfiguren, Dudek Kohn, ist ein erfolgloser jüdischer Schriftsteller, dessen siebenjährige Tochter Rosa immer bessere Ideen hat als er.
Billers Mutter, Rada Biller, hat bis 2011 ebenfalls einige Erzählungen und einen Roman im Berlin Verlag herausgebracht.[3]
Seit dem 2. Oktober 2015 ist er Teilnehmer in der Neuauflage des Literarischen Quartetts im ZDF.
Im Jahr 2003 erregte Biller Aufsehen mit seinem Roman Esra, dessen Vertrieb dem Verlag im Frühjahr 2003 untersagt wurde, nachdem etwa 4000 Exemplare ausgeliefert worden waren. In dem autobiografischen Text werden intime Einzelheiten über den Ich-Erzähler und seine Partnerin Esra geschildert. Dabei werden starke Übereinstimmungen zwischen der Figur der Esra und Billers früherer Partnerin Ayşe Romey erkennbar. In der Figur der Lale, einer herrschsüchtigen, psychisch kranken Alkoholikerin, fühlte sich wiederum deren Mutter Birsel Lemke diffamiert.
Romey und Lemke erwirkten eine einstweilige Verfügung; im folgenden Verfahren untersagte das Landgericht München die weitere Verbreitung des Buchs, da es die Persönlichkeitsrechte der Klägerinnen verletzt sah. Am 21. Juni 2005 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Verlags, der sich daraufhin an das Bundesverfassungsgericht wendete. Schließlich bestätigte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 13. Juni 2007 das Urteil des BGH in weiten Teilen.[4] Das Werk darf weiterhin wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch den Verlag Kiepenheuer & Witsch nicht verbreitet und veröffentlicht werden.[5]
Anschließend verlangten Romey und Lemke vor dem Landgericht München I vom Autor jeweils 50 000 € Schadensersatz. Daraufhin unterschrieben über 100 Personen, darunter Günter Grass, Herbert Achternbusch, Feridun Zaimoğlu, Elfriede Jelinek und Peter Zadek, auf Initiative der Verlegerin Gina Kehayoff einen Aufruf zur Unterstützung Maxim Billers.[6] Am 13. Februar 2008 verurteilte das Landgericht München den Autor und den Verlag Kiepenheuer & Witsch, bei dem das Buch erschienen war, zur Zahlung von 50 000 Euro Entschädigung an Romey.[7] Inzwischen wurde dieses Urteil wieder aufgehoben. „Die BGH-Richter teilten mit, dass der Roman zwar die Persönlichkeitsrechte der Klägerin ‚schwerwiegend‘ verletzt habe, gestanden ihr aber dennoch keinen Schadensersatz zu. Grund für die Zurückhaltung sei der erhebliche Eingriff in die Kunstfreiheit, den das Verbot darstellt.“[8]
Am 10. Juni 2008 urteilte der BGH über die Unterlassungsklage von Lemke und wies diese zurück (VI ZR 252/07). Ihr Persönlichkeitsrecht sei – im Gegensatz zu dem ihrer Tochter – nicht schwerwiegend verletzt, urteilten die Richter; in diesem Fall habe die Kunstfreiheit Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht.[9] Für das Buch hatte dieses vorerst letzte Urteil keine Auswirkungen mehr, da es weiterhin nicht durch den Verlag Kiepenheuer & Witsch verbreitet werden darf.