Links- und Rechtsverkehr klassifiziert den Straßenverkehr nach der Fahrspur, auf der Verkehrsteilnehmer (aus eigener Sicht) üblicherweise fahren oder der Straßenseite, auf der sie einander ausweichen. Analoges gilt bei mehrgleisigen Bahnstrecken.
Von den 221 Staaten und Gebieten der Erde gilt derzeit in 59 Ländern Linksverkehr, hauptsächlich in früheren britischen Kolonien und Dominions mit ungefähr 2,34 Milliarden Einwohnern (s. a. Liste der Länder mit Linksverkehr). Weltweit überwiegt Rechtsverkehr zumindest seit den Umstellungen in den 1920er- bis 1930er-Jahren.
Auf welcher Seite begegnende Fuhrwerke einander auszuweichen haben (passieren), wurde durch Konvention, später durch Rechtsvorschriften festgelegt, um Missverständnisse und Unfälle zu vermeiden.
Es gibt unterschiedliche Erklärungsansätze, aufgrund welcher Erfahrungswerte die Entscheidung für Rechts- oder Linksverkehr fiel. Alle Erklärungsansätze gehen letztlich darauf zurück, dass die mehrheitlichen Rechtshänder die jeweilige Norm bestimmten. Allerdings erklären sie nur bedingt, warum relativ schnell auf den rechtsseitigen Verkehr in vielen Ländern umgeschwenkt wurde.
Technische Erklärungen beziehen sich oft auf das Führen von Tieren oder Fahrzeugen: Je nach Zeit, Gegend und Tradition kann ein Reiter oder Kutscher die Zügel mit der rechten, der linken oder beiden Händen halten. Fuhrwerke können vom Fahrzeug aus gelenkt, zu Fuß am Zügel oder durch einen Reiter auf einem der eingespannten Pferde oder Ochsen geführt werden.
Ob in den Zeiten vor den Römern in einzelnen Kulturen Links- oder Rechtsverkehr herrschte, ob es überhaupt diesbezüglich Regelungen gab, ist unbekannt.
Vom Römischen Reich sind bekannt
Belegt ist auch, dass römische Soldaten auf der linken Seite marschierten. Nicht bekannt ist, ob das immer der Fall war.
In Mittel- und Osteuropa herrschte der Linksverkehr vor.
Die Wahl von Rechts- oder Linksverkehr ist wahrscheinlich auf die jeweils verbreitete Form der Fuhrwerke zurückzuführen. Im Frankreich der Revolutionszeit dominierten berittene Gespanne, und die Regierung Robespierres erließ ein Gesetz, das in Paris Rechtsverkehr vorschrieb. Napoleon Bonaparte erweiterte dieses Gesetz auf Militärfahrzeuge, der übrige Verkehr hatte sich dem anzupassen. Das napoleonische Frankreich hat dann im Gefolge seiner Eroberungen in weiten Teilen Europas den Rechtsverkehr eingeführt. Nach Napoleons Niederlage blieben die meisten Länder beim Rechtsverkehr.
Die Frage von Rechts- oder Linksverkehr erhielt eine größere praktische Bedeutung erst beim Aufkommen verstärkten Autoverkehrs. Heute herrscht in den einzelnen Staaten jeweils eine einheitliche Regelung, ob links oder rechts gefahren wird. Jedoch gibt es in vielen Ländern auf kurzen Strecken Ausnahmen, die meist durch den Straßenverlauf bedingt sind. So ist z. B. in London auf der kurzen Privatstraße „Savoy Court“ vor dem Savoy Theatre Rechtsverkehr vorgeschrieben, damit durch den Rückstau vor der Vorstellung nicht der Eingang zum Savoy Hotel blockiert wird, und das, obwohl diese Straße von der großen Hauptstraße „Strand“ abzweigt. Ein anderes Beispiel ist die bolivianische Yungas-Straße, auf der ein Absturzrisiko für Fahrzeuge bestand, wobei der links sitzende Fahrer (in ganz Bolivien herrscht sonst Rechtsverkehr) den Abstand seiner linken Räder zum Fahrbahnrand besser kontrollieren konnte. Inzwischen wurde eine weniger gefährliche Umgehung gebaut.
Die Umstellung von Links- auf Rechtsverkehr oder umgekehrt, beispielsweise auf Auslandsreisen, ist für Personen, die das Fahren auf ihrer angewöhnten Fahrspur gewohnt sind, mit anfänglich erheblichen Schwierigkeiten verbunden, weil plötzlich lang eingeübte Bewegungsautomatismen nicht mehr gelten. Insbesondere das Abbiegen ist gefährlich, da man durch eingeübte Fahrpraxis leicht auf die Straßenseite für den Gegenverkehr geraten kann. Sowohl bei Links- als auch bei Rechtslenkern befindet sich das Gaspedal rechts, so dass es zu keinen kritischen Pedalverwechslungen kommt. Die Bedienelemente für Blinker und Scheibenwischer sollten vor Fahrtantritt getestet werden.
Fußgänger begeben sich in Gefahr, da der kurze Blick in die meist in der Kindheit antrainierte Fahrtrichtung vor dem Betreten der Fahrbahn sinnlos ist. Die Gefahr droht von der anderen Seite. Die Situation an einer ampellosen Kreuzung ist für einen Fußgänger wesentlich unübersichtlicher als für einen Autofahrer.
Die größte Schwierigkeit ist das Sitzen auf der „falschen“ Seite. Man hat kein „Gefühl“ mehr für das Fahrzeug. Als geübter Fahrer sitzt man leicht vor der Fahrspurmitte. So hält man geübten Abstand zum Fahrbahnrand (parkende Autos, Fußgänger, Mülltonnen). Im Verkehr auf der anderen Seite führt dies dazu, dass man dem Fahrbahnrand zu nah kommt. Dieses passiert fast unbemerkt. Fahrten mit einem mitschauenden Beifahrer sind hier von Vorteil. Sitzt man als Beifahrer, ist das Mitfahren ebenfalls ungewöhnlich – da zur „falschen“ Seite ausgewichen wird.
Die Umstellungsschwierigkeiten ergeben sich erneut, wenn man nach einiger Zeit wieder in ein Land mit der angewöhnten Fahrtrichtung unterwegs ist. Dies ist besonders gefährlich, weil man sich wieder in der ursprünglich gewohnten Umgebung befindet und deshalb kein Grundgefühl mehr für die Gefährlichkeit der Situation hat, wenn man in die eingeübte, nun aber „falsche“ Richtung nach kreuzendem Verkehr Ausschau hält.
Die „Vorfahrt“sregel (Österreich: „Vorrang“, Schweiz: „Vortritt“) Rechts vor links gilt in den meisten Ländern, in denen rechts gefahren wird. In Australien und Neuseeland, wo Linksverkehr gilt, gilt ebenfalls „Rechts vor Links“, während andere Länder „Links vor Rechts“ kennen. Andere Länder wie Großbritannien kennen keine allgemeinen Vortrittsregeln. Dort wird jede Kreuzung ausgeschildert (Fahrbahnmarkierungen, Verkehrssignalisation etc.).
Das Abbiegen sowie das Fahren im Kreisverkehr oder Schalten mit der anderen Hand, wobei die in allen Autos identisch konstruierte H-Schaltung anfangs spiegelverkehrt zu sein scheint, sind dagegen schnell eingeübt.
Im Linksverkehr wird rechts, im Rechtsverkehr links überholt. Sowohl Häufigkeit als auch Schwere der Verkehrsunfälle sind unabhängig von Rechts- oder Linksverkehr. Keine der beiden Formen ist sicherer.
Fahrzeuge, die von gewöhnten Personen in einer Verkehrsform benutzt werden, für die diese Fahrzeuge nicht gebaut wurden (also z. B. Links-Lenker im Linksverkehr), sind sehr viel seltener an schweren Unfällen beteiligt. In Kontinentaleuropa sind PKW mit dem Lenkrad auf der rechten Seite statistisch gesehen sicherer. Dies wird vor allem auf den Umstand zurückgeführt, dass der Fahrer in solchen Fahrzeugen auf der „falschen“ Seite sitzt und somit an riskanten Überholmanövern und Raserei gehindert wird. In Großbritannien, wo mehr Kraftfahrzeuge vom europäischen Festland unterwegs sind, ist dieser Effekt spürbarer als in Ländern wie Deutschland, in denen nur wenige Fahrzeuge aus Großbritannien/Irland unterwegs sind.
Beim Kraftfahrzeug sitzt der Fahrer in der Regel zur Straßenmitte hin, um besser die Übersicht über den entgegenkommenden Straßenverkehr zu behalten, bei Linksverkehr also rechts. Die ältesten motorgetriebenen Fahrzeuge hatten den Fahrersitz noch in der Mitte. Für den Import von Linkslenkern in Länder mit Linksverkehr oder umgekehrt wurden je nach Land unterschiedliche Regelungen getroffen.
Es gab oder gibt aber auch Fahrzeuge, deren Fahrersitz auf der gegenüberliegenden Seite – von der Straßenmitte weg – platziert ist, um die Übersicht auf engen Straßen, den Straßengraben, Mauern oder Hecken zu verbessern. Verbreitet ist das heute zum Beispiel bei Lkw, die vorwiegend auf Gebirgsstrecken eingesetzt werden. Auch Straßenreinigungsfahrzeuge haben oft den Fahrersitz auf der der Straßenmitte abgewandten Seite, um es dem Fahrer zu erleichtern, den Bordstein im Auge zu behalten. Auch Lkw, die für die Müllabfuhr benutzt werden, sind in Deutschland oft Rechtslenker. Fahrzeuge im gehobenen Chauffeurdienst werden manchmal auch als Rechtslenker bestellt, vor allem bei hauptsächlicher Nutzung im Stadtverkehr. Üblicherweise sitzt der Fahrgast hinten rechts, sodass der Chauffeur dem Passagier zügiger die Fahrzeugtür öffnen kann. Fahrzeuge (LKW) von Molkereien mit denen die Milch aus den Milchkannen, die von den Bauern zum Straßenrand gestellt werden, eingesammelt wird, werden aus arbeitstechnischen Gründen Straßenrand-seitig gesteuert.
Ebenfalls existieren Fahrzeuge, bei denen die Fahrerposition gewechselt werden kann, zum Beispiel der Unimog. Dies dient meist jedoch der Übersicht bei verschiedenen Arbeiten, selten dem Einsatz im Links- und Rechtsverkehr.
Die Konstruktion von Autos der gleichen Marke für den Links- und Rechtsverkehr erfordert jeweils Anpassungen an die anderen Gegebenheiten, die in unterschiedlich hohem Ausmaß ausgeführt sein können.
Entsprechend der Sitzposition des Fahrers müssen die Scheibenwischer gelagert werden. Um zum Beispiel für einen rechts sitzenden Fahrer ein optimales Sichtfeld auf der rechten Seite zu schaffen, sind die Scheibenwischer in Fahrtrichtung rechts angeschlagen.
Auch die Ausleuchtungsgeometrie der Scheinwerfer muss an Links- oder Rechtsverkehr angepasst werden, um eine Blendung des Gegenverkehrs so gering wie möglich zu halten. Bei Urlaubsfahrten vom europäischen Festland in ein Land mit Linksverkehr und umgekehrt müssen deshalb die Scheinwerfer entsprechend abgeklebt werden.
Ähnlich ist die Situation bei den hinteren Beleuchtungseinrichtungen: ist nur eine Nebelschlussleuchte vorhanden, sitzt diese entweder in der Mitte oder auf der der Straßenmitte zugewandten Seite. Oftmals ist – bei symmetrischer Ausformung der Beleuchtungseinrichtungen – auf der anderen Seite der Rückfahrscheinwerfer angeordnet.
Der Einfüllstutzen für den Kraftstoff wird bei der Entwicklung eines Fahrzeugs meist in Abhängigkeit vom Heimatmarkt oder dem Hauptabsatzmarkt links oder rechts platziert. Hauptgrund dafür ist, dass eine Befüllung des in der Regel mittig am Fahrzeugboden befestigten Kraftstofftanks mit einem Reservekanister auf der dem Verkehr abgewandten Seite (Seitenstreifen/Straßengraben) erfolgen kann. Bei ausschließlich für den Linksverkehr entwickelten Fahrzeugen hingegen liegt er aus demselben Grund meistens links. Diese Konstruktion wird in der Regel für andere Absatzmärkte nicht geändert, da dies die Entwicklungs- und Produktionskosten der Fahrzeuge unnötig erhöhen würde.
Ähnliches gilt für Auspuffendrohre, die oft asymmetrisch ausgeführt werden. Mit Rücksicht auf die Fußgänger befinden sie sich bei vorrangig für den Rechtsverkehr entwickelten Kraftfahrzeugen meist links, für den Linksverkehr hingegen rechts. Auch wird bei der Positionierung der gesamten Auspuffanlage auf Kraftstofftank, Einfüllstutzen und Kraftstoffleitungen Rücksicht genommen, um eine unnötige Erhitzung des Kraftstoffes zu vermeiden und damit die Sicherheit zu erhöhen. Auch hier werden diese Konstruktionen aus Kostengründen normalerweise nicht auf andere Märkte angepasst. Zudem gibt es Auspuffanlagen, deren Endrohre sich links und rechts oder auch in der Mitte des Fahrzeughecks befinden, wobei sich eine seitenverkehrte Positionierung erübrigt.
Bei der Konstruktion von Fahrzeugen wird der Bremskraftverstärker mit Hauptbremszylinder direkt vor dem Bremspedal angebracht, um die maximale Kraft vom Pedal in das System übertragen zu können. Bei der Verwendung in anderen Märkten kann die Position des Bremskraftverstärkers beibehalten werden, in diesem Fall werden die Kräfte über ein zusätzliches Gestänge vom Pedal auf die andere Fahrzeugseite in den Hauptbremszylinder übertragen.
Gas- und Kupplungspedal sind bei Rechts- und Linkslenkern identisch angeordnet. Auch die Gangschaltung ist identisch. Unterschiede gibt es hingegen bei den Bedienhebeln für Blinker und Scheibenwischer. Manche Hersteller spiegeln die Anordnung, andere wiederum nicht.
Bei japanischen Fahrzeugen, die nach Europa exportiert werden, werden diese Änderungen nicht immer eingeplant. So ist bei fast allen japanischen Modellen die Tankklappe links und oft auch der Auspuff rechts. Umgekehrt nehmen auch deutsche Hersteller nicht immer alle Änderungen vor: Beim VW Passat wurden in der ersten Baureihe für den Rechtslenker die Scheibenwischer und die Technik noch weitgehend gespiegelt: Der Hauptbremszylinder sitzt rechts, hinter dem Bremspedal. In der zweiten Baureihe (Typ 32B) wurden die Scheibenwischer nicht gespiegelt, und die Bremskraft vom Pedal auf der rechten Seite wurde über einen Hebel auf den links sitzenden Hauptbremszylinder umgeleitet.
Die Anordnung der Hebel zur Bedienung von Blinker und Scheibenwischer wird unterschiedlich umgesetzt. In Fahrzeugen europäischer Hersteller ist der Hebel für Blinker und Fernlicht immer auf der linken Seite des Lenkrades angebracht, in japanischen Modellen hingegen stets auf der fahrzeugäußeren Seite.
Bei kleineren Märkten wird auf „Feinheiten“ auch verzichtet:
Die „United Nations Convention on Road Traffic“ (1949) legt nur fest: „Jeglicher Fahrzeugverkehr, der in dieselbe Richtung fährt, soll auf der gleichen Seite der Straße fahren. Diese Seite sollte im ganzen Land einheitlich sein.“ In Kontinentaleuropa gilt seit 1927 die Konvention von Paris, die den Rechtsverkehr vorschreibt. Die Umsetzung war 1967, also nach 40 Jahren, abgeschlossen (vergl. dazu unten bei Schweden).
Zu Ländern mit Linksverkehr siehe: Liste der Länder mit Linksverkehr.
Im Eisenbahnverkehr wird noch heute in weiten Teilen Kontinentaleuropas links gefahren. Siehe die weltweite Auflistung in Mehrgleisigkeit#Fahrordnung in den einzelnen Ländern.
In Bolivien gilt Rechtsverkehr, nur auf der gefährlichen Yungas-Straße ist aus Sicherheitsgründen Linksverkehr vorgeschrieben.
In Irland herrschten Wagengespanne vor. Im Jahre 1835 wurde mit dem Highway Act der Linksverkehr im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland gesetzlich verankert.
1968 wurde in Island der Rechtsverkehr eingeführt.
In Italien wurde ab 1924 auf Rechtsverkehr umgestellt. In der Stadt Mailand waren umfangreiche Arbeiten am Straßenbahnnetz notwendig und die Umstellung erfolgte erst im August 1926. Vorher wurde eine Zeitlang in der Provinz Mailand – außerhalb der Stadt – rechts und in der Stadt links gefahren. Im Bahnverkehr wird in Italien links gefahren.
In Japan gilt seit jeher Linksverkehr, obwohl es zu keinem Zeitpunkt zum britischen Commonwealth gehörte. Der Grund hierfür wird überwiegend in dem Umstand gesehen, dass Japan bei der Einrichtung seines Schienennetzes im 19. Jahrhundert von britischen Ingenieuren unterstützt wurde.
Okinawa hatte als Teil Japans zunächst Linksverkehr. Die amerikanische Besetzung im Jahre 1945 führte dann zur Einführung des Rechtsverkehrs. Als 1972 die Inselgruppe an Japan zurückgegeben wurde, blieb zunächst der Rechtsverkehr. Am 30. Juli 1978 wurde Okinawa dann aber wieder auf Linksverkehr umgestellt.
In den Provinzen Ontario und Québec gab es nie Linksverkehr, weil es ursprünglich französische Kolonien waren. Als Großbritannien Québec von Frankreich übernahm, wurden der Bevölkerung Zugeständnisse hinsichtlich ihrer Sprache, ihrer althergebrachten Sitten, ihrer Religion, ihres Rechtssystems und auch des Rechtsverkehrs gemacht. Im übrigen Kanada, ehemals britische Kolonien, gab es zunächst Linksverkehr. Die Umstellung erfolgte, um den Verkehr innerhalb Kanadas – und mit dem der USA – zu vereinheitlichen.
Die von der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg besetzten Kanalinseln wechselten in dieser Zeit zum Rechtsverkehr. Nach Ende der Besatzung wurde der Linksverkehr wieder eingeführt.
In der ehemaligen britischen Kolonie Malta – Unabhängigkeit 1964 – gilt auch heute noch Linksverkehr.
Myanmar (frühere Namen: Burma und Birma) war bis 1948 britische Kolonie und hatte bis 1970 Linksverkehr. Der Staatschef Ne Win hatte 1970 einen Traum, der ihn zur Umstellung auf den Rechtsverkehr bewog. Alle alten Fahrzeuge und auch die meisten modernen Autos (japanische Gebrauchtwagen) sind jedoch auch heute noch mit Rechtssteuerung versehen.
In der früheren Kolonie Deutsch-Südwestafrika galt bis 1915 Rechtsverkehr. Die nachfolgende südafrikanische Verwaltung führte Linksverkehr ein, der noch heute gilt.
Bis 1945 war das Staatsgebiet des heutigen Nordkoreas ein Teil Japans. Damit hatte es bis 1945 Linksverkehr. Danach war bis 1948 das Gebiet von der Sowjetunion besetzt, die die Einführung des Rechtsverkehrs durchsetzte.
Besonders kompliziert war die Umstellung von Links- auf Rechtsverkehr in Österreich. Jahrelang gab es keine einheitliche Regelung für das ganze Land, sondern eine Links- und eine Rechtsfahrzone. In fünf Etappen wurde von 1921 bis 1938 auf Rechtsverkehr umgestellt.
Österreich-Ungarn kehrte nach Napoleons Niederlage zum Linksverkehr zurück – allerdings mit Ausnahme der damaligen Kronländer Tirol (dazu zählte auch Vorarlberg), Dalmatien, Krain und Küstenland. 1915 wurde generell der Linksverkehr eingeführt – also auch in Tirol und Vorarlberg. Das stieß dort auf Widerstand in der Bevölkerung. Deswegen durfte Vorarlberg schon am 21. August 1921 wieder zum Rechtsverkehr zurückkehren. Dieses Bundesland war damals aber nur durch zwei Passstraßen mit dem Rest des Landes verbunden. 1927 wurde festgelegt, den Verkehr in Kontinentaleuropa einheitlich rechts zu führen. Das österreichische Parlament fasste 1929 den Beschluss, ab 1932 in ganz Österreich rechts zu fahren. Tirol wollte den Beschluss sofort umsetzen, in Wien gab es erhebliche Bedenken, weil umfangreiche Arbeiten am Straßenbahnsystem nötig waren.
Deshalb wurde der Rechtsverkehr am 2. April 1930 nur im Westen Österreichs eingeführt, nämlich in Tirol (ohne Osttirol) und im Westen des Bundeslands Salzburg. Die genaue Grenze verlief bei Lend, östlich der Einmündung des Gasteinertals in das Salzachtal. Durch diese „Grenzziehung“ gab es österreichweit nur eine einzige Straße, auf der die Fahrseite gewechselt werden musste.
Kärnten und Osttirol stellten am 15. Juli 1935 auf Rechtsverkehr um. Am 1. Juli 1938, nach dem „Anschluss“ an das Deutsche Reich, trat die deutsche Straßenverkehrsordnung in ganz Österreich in Kraft. Für Niederösterreich und Wien, das nördliche Burgenland und Teile der nördlichen Steiermark gab es aber wiederum eine Ausnahmeregelung. Wien und die umliegenden Gebiete wechselten erst am 19. September 1938 auf die rechte Straßenseite.
Bis heute gibt es keine einheitliche Regelung für den österreichischen Bahnverkehr: Auf den meisten Strecken wird rechts gefahren, auf einigen wenigen noch links. Seit 1909 wird streckenweise von Links- auf Rechtsfahren umgestellt, wie 1991 Amstetten – Wien Westbahnhof und am 6. August 2012 die Schnellbahnstrecken im Großraum Wien.[1]
In Samoa wurde am 7. September 2009 um 6 Uhr gegen den Widerstand großer Teile der Bevölkerung der bestehende Rechts- auf Linksverkehr umgestellt. Die Regierung begründete die Maßnahme damit, dass man auf diese Weise keine teuren US-amerikanische Fahrzeuge einführen müsse, sondern auf günstigere japanische, australische oder auch neuseeländische Importe bzw. Gebrauchtwagen zurückgreifen könne, die das Steuer allerdings auf der rechten Seite haben.[2] Damit sich die Fahrer an den Linksverkehr gewöhnen konnten, gab es zwei Feiertage, und es wurde ein Alkoholverbot verhängt.
Bis 1967 herrschte in Schweden Linksverkehr, während die Nachbarländer Norwegen und Dänemark von jeher und Finnland seit 1858 Rechtsverkehr hatten. Die Situation wurde noch dadurch erschwert, dass die Lenksäulen schwedischer Autos auf der linken Seite eingebaut waren.
Die Regierung ließ das Problem 1955 durch eine Kommission untersuchen. Diese veranschlagte 2,7 Millionen Kronen für eine Umstellung auf Rechtsverkehr, 500.000 Kronen allein für Informationsmaterial. Sodann ließ die Regierung eine Volksabstimmung durchführen, bei der aber nur 15,5 % der Bevölkerung für einen Übergang zum Rechtsverkehr votierten. Eine der häufigsten Begründungen gegen die Umstellung war das bequeme Aus- und Einsteigen zum Bürgersteig hin. Im Laufe der Zeit änderte sich jedoch die öffentliche Meinung, und so erlangte ein Antrag, Rechtsverkehr einzuführen, 1963 im schwedischen Reichstag die Mehrheit. Infolgedessen wurde das Gesetz zur Umstellung vom Links- auf Rechtsverkehr verabschiedet, das am 3. September 1967, dem sogenannten Dagen H, in Kraft trat.
Die Umstellung auf den Rechtsverkehr war der Anlass für die Abschaffung der Straßenbahn in mehreren schwedischen Städten: Die vorhandenen Einrichtungswagen hätte man zusätzlich zur Umstellung der Weichenantriebe und Haltestellen umbauen oder durch Neubaufahrzeuge ersetzen müssen. Beides empfand man als zu teuer. Entweder wurde die Straßenbahn spätestens mit dem Tag der Umstellung stillgelegt, etwa der Großteil des Netzes in Stockholm, oder sie wurde, wie etwa in Malmö, noch einige Jahre mit den vorhandenen Wagen weiterbetrieben. In Malmö wurden für den Restbetrieb bis zur Schließung 1973 nur die Triebwagen vollständig für den Rechtsfahrbetrieb umgebaut, die Beiwagen setzte man nach minimaler Anpassung wie dem Umsetzen der Schlusslichter an das andere Wagenende rückwärtslaufend ein. Göteborg und Norrköping sind, abgesehen von zwei Vorortlinien im Großraum Stockholm, die einzigen Städte in Schweden, die auch nach Umstellung auf Rechtsverkehr ihre Straßenbahn langfristig behalten haben. In beiden Städten wurde die Umstellung auf den Rechtsfahrbetrieb durch die teilweise Anpassung des Fahrzeugbestandes und den Betrieb je eines Triebwagens für Links- und Rechtsfahrbetrieb »Heck-an-Heck«-gekuppelt schon vor der Umstellung vorbereitet.
Bis 1945 war das Staatsgebiet des heutigen Südkoreas ein Teil Japans. Damit hatte es bis 1945 Linksverkehr. Nach der japanischen Kapitulation war das Gebiet bis 1948 von den USA besetzt, die die Einführung des Rechtsverkehrs durchsetzten.
In der Tschechoslowakei (als einem der Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns) wurde ursprünglich links gefahren. Um 1925 wurde jedoch die Konvention von Paris angenommen und der Plan gefasst „innerhalb einer angemessenen Zeit“ umzustellen. 1931 wurde dieses auf eine Fünfjahresfrist konkretisiert, was aber ohne Folgen blieb. Im November 1938, kurz nach der Besetzung des Sudetenlands beschloss das Parlament die Umstellung zum 1. Mai 1939. In Wochenschauaufnahmen vom Einmarsch der Wehrmacht am 15. März 1939 ist ein Hinweisschild „In Prag wird links gefahren!“ zu sehen, während auf der Landstraße rechts gefahren wird. Am Tag des deutschen Einmarschs wurde innerhalb von Stunden auf Rechtsverkehr umgestellt.[3]
Als Ungarn 1941 auf Seiten der Achsenmächte in den Krieg gegen die Sowjetunion eintrat, wechselte es zum Rechtsverkehr.
Die Vereinigten Staaten hatten als ehemalige britische Kolonie vermutlich zunächst Linksverkehr. Trotzdem ist umstritten, ob der Linksverkehr in den amerikanischen Kolonien weit verbreitet war. Nach der Unabhängigkeit schrieb man schrittweise Rechtsverkehr fest.
Die gesetzliche Festlegung auf Rechtsverkehr erfolgte in:
Ob es sich zu dieser Zeit um einen Wechsel vom Linksverkehr handelte oder ob nur die bestehende Praxis festgeschrieben wurde, ist unbekannt.
Im frühen 20. Jhdt. hatten amerikanische Autos ihr Lenkrad auf der rechten Seite. Heute ist der Rechtsverkehr üblich, eine Ausnahme stellen die Inseln Saint Croix, Saint John und Saint Thomas dar, die zu den Amerikanischen Jungferninseln in der Karibik (Kleine Antillen) gehören. Die Inselgruppe gehört als nichtinkorporiertes US-amerikanisches Außengebiet zu den USA. Die Inseln sind das einzige Territorium der USA mit Linksverkehr.
Im Vereinigten Königreich herrschten Wagengespanne vor. Im Jahre 1835 wurde mit dem Highway Act der Linksverkehr im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland gesetzlich verankert.
Während der argentinischen Besetzung der Falklandinseln 1982 wurde Rechtsverkehr angeordnet, dem sich jedoch die Bevölkerung häufig widersetzte. Nach der Rückeroberung wurde der Linksverkehr fortgesetzt.
Obgleich Gibraltar unter britischer Oberhoheit steht, gilt hier wegen seiner geringen Größe und der Nähe zu Spanien seit dem Jahre 1929 Rechtsverkehr.
Die Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau haben – anders als Festlandchina – Linksverkehr. Am Grenzübergang Lok Ma Chau zwischen Hongkong und Shenzhen überkreuzen sich die beiden Fahrbahnen mit einem Überwerfungsbauwerk. An der Lotus Bridge nach Macau wird der Straßenverkehr über eine 360°-Schleife in den Rechtsverkehr übergeführt (full changeover system) ().
Die Umstellung von Links- auf Rechtsverkehr – oder andersherum – ist heute sehr aufwendig und teuer. Dafür ist zu einem bestimmten Zeitpunkt schlagartig die Umstellung sämtlicher Verkehrsteilnehmer notwendig. Außerdem müssen zahlreiche Straßeneinrichtungen angepasst, Verkehrszeichen auf die andere Straßenseite versetzt, Autobahnkreuze, Hochstraßen und anderes in vielen Fällen umgebaut werden, da die Kreuzungseinrichtungen, Auf- und Abfahrten auf eine Verkehrsform abgestimmt sind. Gleiches gilt für Verkehrskonzepte und Lichtsignalanlagen mitsamt Steuerungen. Wegen dieses hohen Aufwandes war 1970 Myanmar das letzte größere Land, das eine Umstellung vorgenommen hat. Zuletzt stellte Samoa 2009 als kleiner Inselstaat von Rechts- auf Linksverkehr um.
Über den Ursprung von Links- und Rechtsverkehr gibt es viele Legenden, die nicht durch historische Quellen gesichert sind: