Der Landkreis Schweidnitz war ein preußischer Landkreis in Schlesien, der von 1816 bis 1945 bestand.
Der Landkreis Schweidnitz umfasste am 1. Januar 1945:
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress trat mit der Neugliederung der Regierungsbezirke zum 1. Mai 1816 der Kreis Schweidnitz in der Provinz Schlesien vom Regierungsbezirk Breslau zum neuen Regierungsbezirk Reichenbach. Das Landratsamt war in Schweidnitz.
Zum 24. Januar 1818 wurden aus dem Kreis Schweidnitz die neuen Kreise Schweidnitz und Waldenburg gegründet. Nach Auflösung des Regierungsbezirks Reichenbach wurde der Kreis Schweidnitz am 1. Mai 1820 dem Regierungsbezirk Breslau zugeteilt.
Ab dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Zum 1. April 1899 wurde aus der bisher kreisangehörigen Stadtgemeinde Schweidnitz der Stadtkreis Schweidnitz gebildet. Damit erhielt der Kreis Schweidnitz die Bezeichnung Landkreis.
Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet. Zum 30. September 1929 fand im Landkreis Schweidnitz entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Gleichzeitig wurde der Gutsbezirk Költschenbusch aus dem Landkreis Schweidnitz in den Kreis Reichenbach i. Schles. umgegliedert.
Am 1. Oktober 1932 wurden der größte Teil des aufgelösten Kreises Striegau sowie die Landgemeinde Borganie aus dem Kreis Neumarkt in den Landkreis Schweidnitz eingegliedert. Gleichzeitig gab der Landkreis die Stadtgemeinde Zobten sowie die Landgemeinden Altenburg, Bankwitz, Groß Mohnau, Groß Silsterwitz, Kapsdorf, Klein Silsterwitz, Kristelwitz, Marxdorf, Michelsdorf, Mörschelwitz-Rosenthal, Protschkenhain, Queitsch, Rogau-Rosenau, Striegelmühle, Ströbel und Wernersdorf an den Landkreis Breslau ab.
Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen. Zum 1. Oktober 1938 wurde der Stadtkreis Schweidnitz durch Eingliederung von Teilen der Gemeinden Kroischwitz, Nieder Bögendorf und Schönbrunn aus dem Landkreis vergrößert. Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien erneut aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.
Das Kreisgebiet wurde im Frühjahr 1945 durch die Rote Armee besetzt und kam danach unter polnische Verwaltung.
Der Kreis Schweidnitz gliederte sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Die Namen der folgenden Gemeinden wurde 1937 geändert: