Der Landkreis Kattowitz (bis 1899 Kreis Kattowitz) war von 1873 bis 1922 ein preußischer Landkreis in Oberschlesien. Während der Deutschen Besetzung Polens von 1939 bis 1945 war er als Teil des Regierungsbezirks Kattowitz nochmals eingerichtet.
1910 umfasste der Landkreis Kattowitz die Stadt Myslowitz sowie 42 weitere Gemeinden und Gutsbezirke.[1]
Der Kreis Kattowitz entstand im Jahre 1873 aus Teilen des bisherigen Kreises Beuthen. Er gehörte dem Regierungsbezirk Oppeln in der preußischen Provinz Schlesien an. Am 1. April 1899 schied die Stadtgemeinde Kattowitz aus dem Kreis Kattowitz aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis. Dadurch änderte sich die Bezeichnung des Kreises Kattowitz in Landkreis Kattowitz. Nach der Volksabstimmung in Oberschlesien wurde der Landkreis Kattowitz im Jahre 1922 an Polen abgetreten.
Der Landkreis Kattowitz gehörte nunmehr als Katowice dem polnischen Staat an.
Im Polenfeldzug wurde der polnische Kreis Katowice am 3. September 1939 von der Wehrmacht besetzt und zum 26. November 1939 der unter den Namen Kattowitz Teil des neugebildeten Regierungsbezirks Kattowitz in der Provinz Schlesien. Zum 20. November 1939 erhielt der Landkreis Kattowitz vom Landkreis Pleß die Gemeinden Panewnik und Petrowitz. Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Kattowitz und Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet. Im Januar 1945 wurde das Kreisgebiet wieder polnisch, nachdem es durch die Rote Armee befreit wurde.
Der Kreis Kattowitz gliederte sich zunächst in Stadtgemeinden, Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.
Nach dem Überfall auf Polen wurden die Städte Laurahütte und Myslowitz und alle übrigen Gemeinden des Landkreises in der Zeit zwischen Februar und September 1940 in drei Schüben der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Gutsbezirke bestanden nicht mehr.
Für das gesamte Kreisgebiet galt das in den eingegliederten Ostgebieten geltende Kreisrecht.
Zu einer offiziellen Vergabe rein deutscher Ortsbezeichnungen im bis 1939 polnischen Ostteil des Kreises ist es bis Kriegsende nicht mehr gekommen. Diese war aber bis ins Einzelne bereits vorbereitet. Es handelte sich dabei um „Verbesserungen“ der seit 1939 vorläufig gültigen Namen von 1918, zum Beispiel: