Krankentransportwagen | |
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Fahrzeugdaten | |
Abkürzung: | KTW |
Besatzung: | Unterschiedliche landesrechtliche Regelung. Meist ein Rettungssanitäter und ein weiterer Mitarbeiter. |
Einsatz: | in der Regel Krankentransport, Rückholdienst |
Ausstattung: | DIN EN 1789 Typ A: Ambulance Cars |
Ein Krankentransportwagen (KTW) ist im Rettungsdienst und im Sanitätsdienst ein Transportfahrzeug für nicht-akute Transporte von verletzten oder erkrankten Personen unter geeigneten Transportbedingungen einschließlich einer Betreuung durch qualifiziertes Personal. Weitere umgangssprachliche Namen sind Krankenwagen, Sanitätskraftwagen und Sanka. Diese Bezeichnungen werden darüber hinaus auch häufig für Rettungswagen (RTW) und artverwandte Einsatzfahrzeuge verwendet, obwohl dies aufgrund von Unterschieden hinsichtlich ihrer Ausstattung und ihres Einsatzzweckes nicht korrekt ist.
Ein Krankenwagen wird hauptsächlich zum Durchführen von qualifizierten Krankentransporten verwendet. Häufige Krankentransportarten sind:
Da ein Krankentransportwagen üblicherweise keine Rettungseinsätze durchführt, fährt er selten mit Sondersignal („Blaulicht“ und Folgetonhorn), ist aber für den Notfall damit ausgerüstet. Die Besatzung hat eine rettungsdienstliche Ausbildung und kann bei Bedarf eine Erstversorgung sowie einen Notfalltransport durchführen. In diesem Fall wird der Transport gleich dem eines Rettungswagens mit dem Patienten oder der Krankenversicherung abgerechnet. In der Regel wird für die bodengebundene Notfallrettung aber ein Rettungswagen bzw. ein Notarztwagen (NAW) eingesetzt.
In folgenden Fällen kann ein Krankentransportwagen Notfallrettungseinsätze durchführen:
Sollte sich im Zuge eines Einsatzes (Transportes) herausstellen, dass der Krankentransportwagen keine ausreichende Versorgung gewährleisten kann (beispielsweise bei einer drastischen Verschlechterung des Zustands des Patienten), wird das Rettungsdienstpersonal einen Rettungswagen oder Notarzt nachfordern oder den Transport je nach Lage des nächsten Krankenhauses und Einsatzsituation mit Sondersignalen fortsetzen.
Beim Krankentransport muss der Patient gehoben und getragen sowie während der Fahrt durchgehend betreut werden, deshalb besteht die Besatzung immer aus mindestens zwei Personen.
In Deutschland ist die erforderliche Besatzung eines Krankentransportwagens durch die Rettungsdienstgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. Es handelt sich immer um mindestens zwei Personen, von denen der fachlich besser Ausgebildete in den meisten Ländern ein Rettungssanitäter sein muss, in Schleswig-Holstein und Thüringen ein Rettungsassistent und in Niedersachsen „geeignet und zuverlässig“ (§ 10 NRettDG). Oftmals werden Bundesfreiwilligendienstler [BFD], FSJler und Ehrenamtliche mit Ausbildung zum Rettungshelfer als Fahrer eingesetzt.
In Österreich muss ein KTW mit mindestens zwei Rettungssanitätern besetzt sein, oft werden jedoch auch besser ausgebildete Notfallsanitäter am Krankentransportwagen eingesetzt. Eine übliche Besatzung im österreichischen Krankentransportwesen ist ein hauptberuflicher oder ehrenamtlicher Fahrer, sowie ein zum Rettungssanitäter ausgebildeter Zivildiener, der die Patienten betreut. In manchen Bundesländern werden jedoch auch länger dienende Zivildiener als Lenker eingesetzt.
Der KTW wird im Gegensatz zum Rettungswagen eher selten mit drei Personen besetzt, da aus Sicht der mit dem Krankentransport beauftragten Organisationen der geringe Mehrwert die höheren Personalkosten nicht rechtfertigt. Am häufigsten kommt es zu Dreiermannschaften, wenn ein neuer Mitarbeiter eingeschult wird, oder der Patient eine spezielle Betreuungsperson benötigen sollte.
In einem Krankentransportwagen wird weniger Ausrüstung als in einem Rettungswagen mitgeführt, er ist an und für sich nicht dafür ausgelegt darin Patienten zu behandeln, daher werden kompaktere und billigere Fahrzeuge eingesetzt. Am weitesten verbreitet sind Kleintransporter (VW Transporter, Mercedes Sprinter, Mercedes Vito, Volkswagen LT, Fiat Ducato, Opel Vivaro und Ford Transit), teilweise mit Hochdachkonstruktion sowie die auf großen PKW-Fahrgestellen (in Deutschland nahezu ausschließlich Mercedes) basierenden Krankentransportwagen in der Bauform hoch-lang.
Die Abmessungen und die Ausstattungsmerkmale von Krankentransportwagen sind europaweit genormt. Im Wesentlichen besteht die konkrete Mindestausstattung aus Trage, Tragestuhl, Sauerstoffanlage, Absaugpumpe, einer tragbaren Notfallausrüstung sowie Verbandmaterial. Weiteres medizinisches Gerät ist eine freiwillige Leistung des Rettungsdienstträgers oder aufgrund örtlicher Regelungen vorhanden und variiert daher stark.
Grundsätzlich sind in der als Richtlinie dienenden Euronorm DIN EN 1789 vier Typen von Krankenkraftwagen definiert, wobei sich von Typ zu Typ die Mindestausrüstung erhöht:
Im deutschsprachigen Raum kommt beim qualifizierten Krankentransport der Typ A1 wegen zu geringer Anforderungen an die Ausrüstung praktisch nicht zum Einsatz. Zeitgemäß sind heute Fahrzeuge zumindest der Kategorie A2, die auch mit wichtigen Hilfsmitteln wie einem Defibrillator oder einer Vakuummatratze ausgestattet sind. In diesen Fahrzeugen dürfen laut Normung – sollte es erforderlich sein – auch notfalls zwei Patienten zugleich befördert werden. Der oben der Vollständigkeit halber angeführte Typ C entspricht von der Ausstattung her nicht mehr den üblichen Krankentransportwagen, sondern dem verwandten Rettungswagen.
Als Grundfarben sind weiß, rot und elfenbein (RAL 1014), ebenso wie beim Rettungswagen, am weitesten verbreitet, inzwischen sind auch Schwefel- bzw. Eurogelb (RAL 1016) gebräuchlich. Oft werden die Fahrzeuge mit umlaufenden kontrastfarbigen Streifen oder Folien-Beklebung (z. B. in „Tagesleuchtrot“ nach RAL 3024) aus floureszierendem und/oder Reflexmaterial ergänzt. Zur besseren Identifizierung sind die Fahrzeuge außerdem oft mit Logos der Betreiber-Organisationen, der Bezeichnung Rettungsdienst oder Krankenwagen und ihrem Funkrufnamen beklebt. Hierbei sind regionale Unterschiede und Gesetzgebungen zu beachten.
Der Krankentransportwagen ist ständig per Funk mit der Leitstelle verbunden, in Deutschland im öffentlichen Rettungsdienst über den BOS-Funk. In Österreich wird zurzeit an einem bundesweit einheitlichen Funksystem für Einsatzorganisationen gearbeitet (siehe Funksystem der BOS in Österreich). Zur Verfügung stehen einerseits der klassische Sprechfunk als auch teilweise ein spezieller Datenfunk (Deutschland: POCSAG), über den von der Rettungsleitstelle die Transportinformationen wie Berufungsort, Abgabeort, Patientenname und ähnliches übermittelt werden können. Über den Datenfunk ist es dem Rettungspersonal auch möglich, einfache Angaben über die Position und Einsatzbereitschaft („Status“) des eigenen Fahrzeugs zu machen, in einigen Gegenden besitzen die Fahrzeuge auch GPS-Ortungssender, sodass alle Standorte der Fahrzeuge in Echtzeit an die Leitstelle übermittelt werden. Eine mitunter oft genutzte alternative Kommunikationsmöglichkeit sind handelsübliche Mobiltelefone, die vor allem in Fällen von Überlastung oder Ausfällen des Funksystems zum Einsatz kommen.
Historisch gesehen hat sich die Kommunikation und somit die gesamte Einsatzabwicklung durch die neuen technischen Möglichkeiten enorm verbessert. Mitte des 20. Jahrhunderts verfügten die meisten Rettungsdienste aus technischen und finanziellen Gründen noch über kein Funksystem und ausgerückte Fahrzeuge waren bei der Kommunikation auf Telefonanlagen in Krankenhäusern, Polizeiwachen und örtliche Telefonzellen angewiesen. Später begann dann der Einsatz simpler Sprechfunksysteme ähnlich dem CB-Funk. Die nächste technische Neuerung war die stufenweise Einführung des analogen Datenfunks Ende der 1980er- und Anfang der 1990er-Jahre, besonders das Funkmeldesystem. Seit der Jahrtausendwende findet billig gewordene GSM- und GPS-Technologie mehr und mehr Einzug in das Kommunikations- und Koordinationsgeschehen. Die letzte technische Weiterentwicklung stellen abhörsichere und leistungsfähige digitale Funksysteme dar, die im Katastrophenfall behördenübergreifend eingesetzt werden können. Dennoch gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten, vor allem beim Datenaustausch zwischen Rettungsdienst und Krankenhäusern, der vielerorts noch über eigene Transportscheine händisch durchgeführt wird.
Es gibt einige Variationen von KTWs, die auf bestimmte Einsatzzwecke spezialisiert und daher eine gute Ergänzung zu den herkömmlichen Fahrzeugen sind. Dazu zählen insbesondere folgende Fahrzeugtypen:
In Deutschland sind Krankentransportwagen bei Hilfsorganisationen (im Rahmen des Rettungsdienstes, Katastrophen- und Zivilschutzes), privaten Rettungsdienstunternehmen, der Bundeswehr und manchen großen Polizeien (für Polizeibeamte; z.B. Bundespolizei und Bayerische Polizei) sowie solchen Feuerwehren, die im Rettungsdienst aktiv sind, in Gebrauch.
Die Besatzung eines Krankentransportwagens ist selbst für die Instandhaltung des Fahrzeuges verantwortlich. Zur Instandhaltung zählen die folgenden Tätigkeiten:
Sie kann auch durch die Leitstelle angeordnet werden. Diese umfasst die ganzheitliche Inventur und Überprüfung aller sich an Bord befindlichen Gegenstände sowie die komplette Reinigung und Desinfektion des Fahrzeuges und muss vollständig dokumentiert werden. Da eine gewissenhafte Durchführung mehrere Stunden benötigt, wird die Intensivpflege immer nur einzelnen Fahrzeugen zu auftragsschwachen Zeiten angeordnet.
Ähnliche Fahrzeuge: Notfallkrankenwagen, Rettungswagen, Notarztwagen, Intensivtransportwagen, Hilfskrankentransportwagen