Kantorei ist die Bezeichnung für eine unter der Leitung eines Kantors stehende Musikgemeinschaft.
Die bürgerlichen Kantoreien des 16. bis 18. Jahrhunderts gehen auf die vorreformatorischen Kalandbruderschaften sowie die Stabulisten und Konstablervereine zurück. Hauptaufgabe dieser Kantoreien war das Singen im Gottesdienst. Daneben wurde bei den Hochzeiten und Beerdigungen der Mitglieder musiziert. In Not geratene Mitglieder wurden unterstützt. In kleineren Städten wurde im 16. Jahrhundert erst durch die Gründung einer Kantorei die Aufführung von mehrstimmiger Kirchenmusik möglich.
Die Schulkantoreien bestanden aus Schülern, die gegebenenfalls durch Lehrer und Ehemalige sowie die Stadtpfeifer unterstützt wurden.
In protestantischen, aber auch an einigen katholischen Höfen, bezeichnete man im Gegensatz zur Kapelle die selbständig gewordene Gruppe von Sängern und Instrumentalisten als Kantorei.
Durch die kirchenmusikalische Erneuerungsbewegung wurde die Bezeichnung Kantorei für evangelische Kirchenchöre wieder häufiger.