Ein Insigne (lat. insigne „Abzeichen, Kennzeichen“) ist ein Zeichen staatlicher, ständischer oder religiöser Würde, Macht und Auszeichnung. Insbesondere in politischen Zusammenhängen ist auch von Herrschaftszeichen die Rede. Das Insigne soll die soziale Stellung, den Dienst oder das Amt des Trägers nach außen hin sichtbar machen.
Meistens wird die Pluralform Insignien verwendet, der Singular deutlich seltener. Neben der Singularform (das) Insigne tauchen in Texten häufig auch Varianten wie (die) Insignie oder (das) Insignium auf, die laut Duden aber nicht als standardsprachlich gelten.[1]
Beispiele
Insignien können sein:
- Kopfbedeckungen, z. B. die Krone, die Mitra der Bischöfe der römisch-katholischen Kirche, der Schleier von Ordensfrauen und geweihten Jungfrauen, das Birett der Geistlichen, der Lorbeerkranz
- Halsketten, z. B. die Amtsketten von Bürgermeistern und Dekanen von Universitäten, das Pektorale der Bischöfe
- Kleidungsstücke, z. B. das Pallium der Erzbischöfe, der Habit der Ordensleute
- Ringe, z. B. der Fischerring des Papstes
- symbolische, in der Hand zu tragende Gegenstände, z. B. Zepter, Reichsapfel, Vitis oder Swagger stick, Krummstab, Ferula
- symbolische Darstellungen, z. B. Wappen und Siegel.
- Attribute von Heiligen, anhand derer sie auf Darstellungen erkannt werden können, siehe ikonografisches Heiligenattribut
Bekannte Beispiele
Bekannte Beispiele für Insignien sind:
Siehe auch
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Duden online: Insigne