(Siehe auch: Adel und die dortigen Verweise auf die Hauptartikel zu den Ländern, z. B. deutscher oder französischer Adel)
Der Herrschertitel steht dem Oberhaupt in einem monarchisch geführten Staat zu.
Im Westfälischen Frieden erhielten alle reichsunmittelbaren Territorialherren im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation die Landeshoheit über ihr „Staatsgebiet“ zugesprochen, darunter auch sehr kleine Einheiten. Dies führt dazu, dass hier historisch auch sehr niederrangige Adelstitel (siehe dort) Herrschertitel sein konnten.
In den übrigen Teilen Europas war die Gleichwertigkeit niederer Adelstitel mit einem Herrschertitel die Ausnahme, so dass hier lediglich bei höchsten Adelstiteln davon ausgegangen werden durfte, dass sie als Herrschertitel verstanden werden konnten. Dazu zählten und zählen bis heute:
Obwohl einem Großteil der Adelstitel eine angemessene Übersetzung in andere europäischen Sprachen zu Grunde liegt, gibt es Unterschiede in ihrer Rangordnung, der Titelhierarchie. Im Folgenden Abschnitt sind die Titel einiger wichtigerer europäischer Staaten in absteigender Ranghöhe zueinander angeordnet.
Kaiser, König, Kurfürst, Erz-/Groß-Herzog, Herzog, Mark-/Land-/Pfalzgraf, (Reichs-)Fürst, (Reichs-)Graf, Freiherr, Baron, Ritter, Junker, Edler
Die Bedeutung der Titel veränderte sich im Laufe der Zeit (siehe Stammesherzöge - Titularherzöge). Im Heiligen Römischen Reich, welches neben dem heutigen Deutschland und Österreich auch Liechtenstein, Luxemburg, Belgien, die Niederlande (bis 1648), die Schweiz (bis 1648), Tschechien (Böhmen), Slowenien und Teile des heutigen Polens, Frankreichs und Italien umfasste, spielte es eine erhebliche Rolle, wer der Lehnsherr des jeweiligen Landesherrn war. Reichsunmittelbare Gebiete und die zugehörigen Titel waren z. B. Herrschaften, freie Reichsstädte, Reichsgrafen, Reichsfürsten. Fürsten mit dem Recht zur Kaiserwahl trugen den Titel Kurfürst zusätzlich zu dem Titel des mit der Kurwürde verbundenen Fürstentums. Sie stellten die ranghöchsten Adelsklasse nach dem Kaiser bzw. König dar. Mit dem Ende des Römischen Reiches fiel der Kurtitel fast überall (Ausnahme: Kurfürstentum Hessen) weg. Einige Kurfürstentümer wurden zu Königreichen oder Großherzogtümern. Adelstitel, die nicht vom Reich sondern von einem König, Großherzog etc. vergeben wurden, sind entsprechend keine Reichs- sondern Land- bzw. z. B. preußische Junker.
König, (Prinzen, aber nur die Kinder des Königs), Magnaten: Ererbte Mitglieder des Magnatenstandes: Grafen, Barone und Untitulierte (von, de), verliehene Magnaten: Grafen, Barone, von/de; Adel, der nicht Mitglied des Magnatenstandes war. (Weitere Titel wie der Fürstentitel würde einigen zur Führung erlaubt, waren aber im Rang weiter dem ursprünglich böhmischen/ungarischen zugehörig)
King, Duke, Marquis, Earl, Viscount, Baron, Baronet, Knight (Sir), Esquire
(Empereur) Roi, Pair de France, Duc, Marquis, Comte, Vicomte, Baron, Chevalier, Ecuyer
Rey, Grande de España, Duque, Marqués, Conde, Vizconde, Barón, Señor, Hidalgo
Rei, Grande de Portugal, Duque, Marquès, Conde, Visconde, Barão, Senhor, Fidalgo
Re, Principe, Duca, Marchese, Conte, Visconte, Barone, Nobile, Cavaliere, Patrizio,
Konung, Greve, Friherre (Baron)
Царь/Великий князь/Император/Князь императорской крови, Принц, Герцог, Князь, Граф, Барон
Zunächst nur der Basileus, dann Archon eponymos, Basileus, Archon polemarchos, Thesmothet
Imperator, Augustus, Caesar, Senator, (zugelassen für die Ämter: Censor, Konsul/Prokonsul, Prätor/Proprätor, Ädil, Quästor), Eques (zugelassen für die Ämter: Präfekt, Prokurator)
Sohn des Himmels (Gott-)Kaiser (天子, tiānzǐ) sowie die 5 Adelsklassen 公侯伯子男, gōng hóu bó zǐ nán: 公爵 (Herzog),侯爵 (Markgraf),伯爵 (Graf),子爵 (Vicomte), 男爵 (Baron)
Tennō, Kampaku, Shogun, Tandai, Daimyō, Hatamoto, Omemie, Gokenin (Samurai)
Neguse Negest (König der Könige), Enderasse, Negus, Ras, Dejazmach, Fitawrari
Sultan, Kalif, Emir, Scheich, (persönlicher Amtsadel: Pascha, Bey, Aga), Efendi
Großkönig später Schah/Padischah, Khan, Emir
Da ein Herrscher über eine Vielzahl von Territorien gebieten kann, gibt es den Großen Titel, der alle diese Gebiete mit dem jeweiligen Titel – im Rang absteigend und innerhalb des gleichen Rangs nach dem Alter des Erwerbs – vollständig aufzählte. Als Beispiel hier der Große Titel des Kaisers von Österreich: