Ein Generalgouverneur ist der oberste Verwaltungsbeamte eines großen Gebietes, insbesondere im kolonialen Kontext benutzt.
- Commonwealth Realms: In den unabhängigen Ländern des Commonwealth of Nations, in denen die britische Monarchin (Stand: 2013) Staatsoberhaupt ist, wird ihr direkter Vertreter als Generalgouverneur bezeichnet. Er wird von der Monarchin auf Vorschlag der jeweiligen Regierungen ernannt und nimmt in ihrem Namen die von den jeweiligen Rechtsordnungen vorgesehenen zeremoniellen und verfassungsrechtlichen Funktionen wahr.
- Preußen: im Zustand der drohenden Kriegsgefahr oder im Kriegszustand ernannt, hatte er die Leitung der gesamten militärischen und politischen Verwaltung einer vom Feind bedrohten Provinz inne, wie auch die eines eroberten feindlichen Territoriums.
- Frankreich: in kolonialen Gebieten, z. B. in den größeren überseeischen Besitzungen Frankreichs, der oberste Verwaltungsbeamte.
- Portugal: Oberster Vertreter des portugiesischen Königs in der Zeit der Entdeckungen und danach in der Kolonialzeit (bis 1999, Macau) vor allem in Asien (Sitz: Goa, Indien) des sogenannten „Estado da India“ sowie als Oberster Vertreter des Königs in Portugiesisch-Amerika bzw. Brasilien. In beiden Fällen wechselten die Generalgouverneure sich mit Vizekönigen ab. Im Falle Portugals war die Einsetzung von zwei Generalgouverneuren der Beweis der Macht Portugals, dass es, als eine der kleinsten Kolonialmächte der Welt, immerhin für zwei riesige Gebiete Generalgouverneure stellen konnte.
- Russisches Kaiserreich: der oberste Beamte einer Provinz oder auch der Vorgesetzte von mehreren Provinzgouverneuren.
- Diese sind im Artikel Liste der schwedischen Statthalter in Pommern aufgelistet.
Fußnoten
- ↑ Reiner Groß: Die Wettiner. Kohlhammer, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-170-18946-1, S. 254