Ehrbarkeit bezeichnet eine Gesellschaftsschicht, die im Mittelalter und der frühen Neuzeit meist dem Patriziertum in den Städten entsprach. Von ihr ist auch die Ehrbarkeit als allgemeine ethisch-moralische oder juristisch-politische Eigenschaft einer Person oder Personengruppe abgeleitet.
In mittelalterlichen Städten hatte sich bis zum 15. Jahrhundert die Ehrbarkeit als städtische Oberschicht gebildet, die seit der Renaissance auch Patrizier genannt wird. Die Ehrbarkeit bestand aus den reichsten Familien und angesehenen Geschlechtern, den Mitgliedern des Stadtrates. Sie zogen ihr Vermögen aus dem Handel, dem Handwerk, aber auch aus Landbesitz, waren also zugleich bürgerlich und feudal. Auch Ausburger (Pfahlburger), Ministeriale und selbst freie Bauern konnten ursprünglich zur Ehrbarkeit aufsteigen.
Mit der weiteren Entwicklung erfuhr die Bezeichnung ehrbar eine Ausweitung und die städtischen Patrizier bildeten bald eine eigene Gesellschaftsschicht zwischen dem gemeinen Stand und dem edlen oder adligen Stand. Als sogenannter „Geldadel“ war sie noch im 19. Jahrhundert in den Hansestädten Hamburg, Bremen und Lübeck vorhanden und wurde beispielsweise 1901 in Thomas Manns Familienroman Buddenbrooks: Verfall einer Familie erwähnt. Grundvoraussetzung für Ehrbarkeit war die Freiheit der Familie sowie das Recht auf das Führen eines eigenen Wappens.
Sprachlich erhalten hat sich die Eigenschaft ehrbar in der heute scherzhaften Aussage, jemand sei ein „ehrbarer Bürger“, wobei aber der Hintergrund des ehemaligen eigenen Standes verloren ging.
Eine andere Form von Ehrbarkeit bezieht sich auf die Verhaltensnormen innerhalb der Gesellschaft, oder innerhalb von Zünften, wo sie im Gegensatz zu auf der Wanderschaft befindlichen Gesellen (den „Fremdgeschrieben“) steht. In diesem Sinne meint Ehrbarkeit eigentlich die „Wohlanständigkeit“. Bei schweren Verstößen kam es in den Zünften zur Verhängung einer Ehrenstrafe.