Als Dunkelziffer bzw. auch „Dunkelzahl“ wird in der Regel das Verhältnis zwischen der Zahl der statistisch ausgewiesenen und der wirklich begangenen Straftaten verstanden.[1] Die Bezeichnung stammt aus der Kriminalstatistik, heute wird sie auch erweitert verwendet.
Ursprünglich beruht sie auf einer falschen Übersetzung des englischen Ausdrucks „dark number“ (Dunkelzahl) in einer deutschen Dissertation, die im Jahr 1908 von einem japanischen Staatsanwalt (Shigema Oba) angefertigt wurde.[2] In der Folgezeit hat sie sich in der deutschsprachigen Forschung eingebürgert, auch wenn die Dunkelziffer keine Ziffer, sondern eine Zahl bezeichnet.
Im Bereich der Kriminologie ist die Dunkelziffer weitgehend identisch mit dem Dunkelfeld. Basierend auf der Erhebung empirischer Daten durch repräsentative Befragungen sieht man sich heute in der Lage, in gewissem Rahmen die Dunkelziffer zu schätzen und das Dunkelfeld aufzuhellen. Eine exakte Aufklärung der Dunkelziffer ist jedoch nicht möglich.
Dunkelziffer wird auch bei Straßenverkehrsunfällen verwendet. Hier bezeichnet er Unfälle, die der Polizei nicht zur Kenntnis gelangen und die damit nicht in die amtliche Unfallstatistik eingehen. Dies betrifft besonders Alleinunfälle, aber insbesondere auch bei Fahrradunfällen und Fußgängerunfällen mit Kfz werden auch Unfälle mit Personenschaden häufig nicht gemeldet. Durch Befragungen oder Vergleiche mit ärztlichen oder Krankenhausunterlagen ist die Dunkelziffer abgeschätzt worden. Demnach gelangen beispielsweise fast 99 Prozent der Fahrrad-Alleinunfälle der Polizei nicht zur Kenntnis, bei Unfällen zwischen Rad- und Pkw-Fahrern gehen 82 Prozent der Unfälle nicht in die Verkehrsunfallstatistik ein.[3]
Im übertragenen Sinn wird Dunkelziffer auch im Gesundheitswesen verwendet und bezeichnet ein Missverhältnis von diagnostizierten (oder auch statistisch erfassten bzw. gemeldeten) Krankheitsfällen zur tatsächlichen Krankheitshäufigkeit (Prävalenz).