Wappen | Deutschlandkarte |
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Basisdaten | |
Bundesland: | Rheinland-Pfalz |
Landkreis: | Bernkastel-Wittlich |
Verbandsgemeinde: | Traben-Trarbach |
Höhe: | 110 m ü. NHN |
Fläche: | 3,37 km² |
Einwohner: | 395 (31. Dez. 2014)[1] |
Bevölkerungsdichte: | 117 Einwohner je km² |
Postleitzahl: | 56843 |
Vorwahl: | 06541 |
Kfz-Kennzeichen: | WIL, BKS |
Gemeindeschlüssel: | 07 2 31 014 |
Adresse der Verbandsverwaltung: | Am Markt 3 56841 Traben-Trarbach |
Webpräsenz: | |
Ortsbürgermeister: | Johannes Sebastian Conrad (CDU) |
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Burg (Mosel) ist ein reiner Weinbau- und Fremdenverkehrsort an der Mosel im Landkreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz. Die Ortsgemeinde gehört der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach an.
Burg liegt am rechten Moselufer zwischen Koblenz und Trier in der Nähe von Traben-Trarbach und Zell.
Die Größe der gesamten Gemarkung beträgt 361,83 ha, davon entfallen 111,94 ha auf die Weinberge, zu 70 Prozent mit Riesling- und 30 Prozent mit Müller-Thurgau-Rebsorten bepflanzt, 102,88 ha auf den Wald, 83,32 ha auf Ländereien – meist im Besitz der Gemeinde – und 63,69 ha auf sonstigen Flächen. Durch die Erschließung von neuem Baugelände konnte sich das Dorf bis zur Grenze von Enkirch hin erweitern und erhielt durch den Bau von 25 neuen Aussiedlerhöfen ein völlig neues Aussehen.
Reil | Pünderich | Briedel |
Zell | ||
Kröv | Enkirch |
Der Name Burg scheint durch die Existenz eines römischen Kastells begründet zu sein. Der Ort wird erstmals im Jahr 928 erwähnt, als Herzog Giselbert von Lothringen Burg dem Trierer Erzbischof Rutger als Schenkung vermachte. Das Erzstift Trier war bis 1794 Landesherr. Durch die Wirren der Französischen Revolution kam Burg unter französische Herrschaft und wurde 1815 nach der Niederlage Napoleons Teil des Königreichs Preußen. Seit 1946 ist Burg Teil des Landes Rheinland-Pfalz. Den Namenszusatz „(Mosel)“ trägt die Gemeinde seit dem 1. Mai 1970.[2]
Der Gemeinderat in Burg besteht aus acht Ratsmitgliedern, die bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 in einer Mehrheitswahl gewählt wurden, und dem ehrenamtlichen Ortsbürgermeister als Vorsitzendem.[3]