Das Bautagebuch soll als Dokumentation des Entstehungsprozesses eines Bauwerkes dienen.
Die Bauleitung ist bei Vereinbarung des Leistungsbildes nach HOAI, Leistungsphase 8 u.a. verpflichtet ein Bautagebuch zu führen.
Zusätzlich führen die meisten ausführenden Unternehmen zur internen Stundendokumentation ein eigenes Bautagebuch (bzw. als Sammlung der einzelnen Stundenzettelblätter).
Die Inhalte dieser beiden Dokumentationen weichen in ihrer Aufzeichnungsart voneinander ab.
Das Bautagebuch sollte täglich, jedoch mindestens bei jedem Baustellenbesuch geführt und von allen Beteiligten (Fachbauleiter, Bauherr und Handwerker) unterschrieben werden. Aus juristischer Sicht ist das Bautagebuch ein Beweismittel, welches vor Gericht Bestand hat.
In der täglichen Praxis wird das Bautagebuch immer öfter mit Software auf portablen Geräten geführt. Vorteil ist der Zugriff auf zentrale Firmenlisten, die Verwaltung von Fotos und der E-Mail-Versand des Bautagebuchs an vordefinierte Verteiler. Des Weiteren werden einmal eingegebene Texte per Autovervollständigungsfunktionen bei erneuter Eingabe vorgeschlagen, sodass die Schreibarbeit insgesamt deutlich gemindert werden kann. Denn gerade im Bereich der Baustellendokumentation handelt es sich um immer wiederkehrende Texte. Gute Programme erlauben neben der Fotoverwaltung auch das Hinzufügen von Bauplänen, Lieferprotokollen und Schriftwechsel zum aktuellen Bautagesbericht, so dass später leichter nachvollzogen werden kann, welche Planstände an welchem Tag vorlagen.
Die Bezeichnung Bautagebuch wird auch für persönliche Beschreibungen des Hausbaus zumeist in Form eines Blogs im Internet mit zahlreichen Bildern und eigenen Erfahrungen benutzt; diese Form ist zwar nicht ungesetzlich, hat jedoch keinerlei rechtliche Bedeutung.
Walter Gregorc , K.-L. Weiner: Claim Management; ein Leitfaden für Projektleiter und Projektteam. S. 147; 237; Verlag Publicis Publishing, 2., erweiterte Auflage, 2009 Erlangen, ISBN 978-3-89578-335-7.