Ein An-Institut ist eine organisatorisch sowie rechtlich eigenständige Forschungseinrichtung, die einer deutschen Hochschule angegliedert ist. Es hat eine private Rechtsform, zum Beispiel als gGmbH. Anteilseigner können in verschiedenen Kombinationen Staat, Universität, Trägerverein, Professoren und Industrie sein. Geleitet wird ein An-Institut oft von einem oder mehreren Professoren, die auch eine Professur an der Universität innehaben und nebenberuflich bei dem An-Institut beschäftigt sind. Dies ist aber nicht zwingend notwendig.
Traditionell wird das Wort Institut verwendet, um Untergliederungen an deutschen Hochschulen zu bezeichnen. Einem Institut sind dabei ein oder mehr Lehrstühle zugeordnet. Da Universitäten öffentlich-rechtlich organisiert sind, gelten dort die Regelungen des öffentlichen Dienstes. Dies wird teilweise als Einschränkung wahrgenommen. Daher wurde in den 1980er Jahren damit begonnen, neue Einrichtungen als sogenannte An-Institute einzurichten.
Die Anerkennung als „An-Institut“ ist in den Landeshochschulgesetzen festgelegt. Zum Beispiel regelt in Sachsen § 95 SächsHSFG:[1]