Der Alkoholgehalt ist der Anteil oder Gehalt von Ethanol (Alkohol) in einer Flüssigkeit. Er wird bei alkoholischen Getränken meist in Volumenprozent (abgekürztes Einheitenzeichen: % Vol. oder Vol.-%[1]) angegeben, frühere Einheiten waren das Grad Stoppani, das Grad Tralles, das Grad Gay-Lussac und das Grad Sikes. Da Alkohol eine wesentlich geringere Dichte als Wasser besitzt, ist die Volumenprozentzahl höher als die Gewichtsprozentzahl. Die Bestimmung des Alkoholgehalts nennt man Alkoholometrie.
Der Alkoholgehalt in Getränken muss in Deutschland gemäß § 7b der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) bzw. gemäß Anhang XII der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)[2] als Volumenprozent mit höchstens einer Dezimalstelle, gefolgt von „% vol“ angegeben sein; der Prozentzahl darf „Alkohol“ oder „Alk.“ vorangestellt werden. Statt „Alk.“ sah die LKMV „alc.“ vor, um diese Möglichkeit wurde die LMIV durch eine Berichtigung vom 18. November 2011 erweitert.[3] Der tatsächliche Alkoholgehalt darf dabei folgende Abweichungen aufweisen (Anlage 4 LMKV):
Alle Gehaltsgrößen, die den Volumenbegriff enthalten, sind temperaturabhängig. Zu einer eindeutigen Angabe von Konzentrationen, Volumenanteilen und Volumenverhältnissen gehört daher auch die Nennung der zugehörigen Temperatur. Bei alkoholischen Getränken betrifft dies die Volumina des enthaltenen Ethanols, des enthaltenen Wassers und des Getränks als Mischung. Die Verordnungen schreiben vor, dass der Alkoholgehalt bei 20 °C zu bestimmen ist. Dies deutet an („deutet an“ deutet hier an, dass die Texte unklar formuliert sind und gewisse Interpretationsspielräume bieten), dass etwa die Angabe Ein Liter des Getränks enthält 40 %, also 400 Milliliter Alkohol so zu verstehen ist: Bei 20 °C enthält ein Liter des Getränks eine Stoffmenge oder Masse Alkohol, die bei ebenfalls 20 °C ein Volumen von 400 Milliliter einnehmen würde. Praktisch wohl noch wichtiger ist, dass die direkte Bestimmung des Alkoholgehalts einer Probe durch vollständiges „Herausfiltern“ (Destillieren) und anschließendes Vermessen des Alkohols viel zu aufwändig wäre. Stattdessen macht man sich zunutze, dass die Dichte einer wässrigen Ethanollösung um so geringer ist, je höher ihr Ethanolgehalt ist, bestimmt dessen Dichte etwa einfach anhand dessen, wie tief ein Probekörpert in das Gemisch einsinkt (archimedisches Prinzip), und schließt aus dem Messergebnis auf den Alkoholgehalt. Die Beziehung zwischen Gemischdichte und Alkoholgehalt hängt jedoch ebenfalls von der Temperatur des Gemischs ab. Manche Messgeräte sind mit einer Skale versehen, die den Alkoholgehalt des Gemischs direkt anzeigt, korrekt aber nur bei einer bestimmten Temperatur. Die Vorschriften geben also an, dass für die Bestimmung des Alkoholgehalts solche Instrumente verwendet werden müssen, die auf eine korrekte Anzeige bei 20 °C Gemischtemperatur geeicht sind.
Die Artikel DIN 1310 und Gehaltsangabe bietet neben „Teilvolumen zu Gesamtvolumen“ mindestens 12 weitere Möglichkeiten an, den Alkoholgehalt einer Flüssigkeit anzugeben. In der medizinischen Forschung und Praxis zum Konsum alkoholischer Getränke werden von ihnen noch Massenkonzentration – etwa g/l – oder Massenanteil – etwa g/kg – verwendet.[1]
Getränk | Alkoholgehalt in Volumenprozent |
---|---|
Alkoholfreies Bier | 0,3–0,5 |
Leichtbier | 2,3–2,8 |
Untergäriges Bier (Pils) und obergäriges Bier (Kölsch, Altbier) | 4,5–5,4 |
Exportbier | 4,8–5,5 |
Bockbier | 5,5–11,7 |
deutsche Tafelweine | 7–10 |
Spätlesen | 9–12 |
Burgunder, Bordeaux | 10–13,5 |
Champagner, Sekt | 8,9–12,8 |
Wermut | 14 |
Sherry, Portwein, Samos | 15–19 |
Weinbrand | 38–42 |
Likör | 30–45 |
Rum | 38–80 |
Klosterfrau Melissengeist | 79 |