Albrecht IV. der Weise (* 15. Dezember 1447 in München; † 18. März 1508 ebenda) aus dem Hause Wittelsbach war seit 1465 Herzog von Bayern-München und nach dem Ende des Landshuter Erbfolgekriegs 1505 Herzog von ganz Bayern. Er erließ das Primogeniturgesetz, das das Zeitalter der bayerischen Landesteilungen beendete.
Albrecht war ein Sohn Herzog Albrechts des Frommen von Bayern. Ursprünglich war er für eine geistliche Laufbahn bestimmt. Am 15. August 1461 wurde er als „illustris et Magnificus Princeps dominus Albertus Dux Bavariae de Moenchem“ an der alten Universität Köln (Universitas Studii Coloniensis) immatrikuliert.
Nach des Vaters Tod 1460 hatten die älteren Söhne Johann IV. und Sigismund gemeinsam die Regierung übernommen. Als aber Johann 1463 starb, kehrte Albrecht aus Pavia, wo er studierte, nach München zurück und trotzte seinem Bruder am 10. September 1465 die Mitregierung ab. Herzog Sigismund legte am 3. September 1467 die Regierung nieder, zog sich in seine Schlösser zurück und Albrecht regierte fortan allein.
Aber auch die beiden jüngsten Brüder, Christoph und Wolfgang, wollten daraufhin an der Regierung teilhaben. Christoph fand Unterstützung in der Ritterschaft der Straubinger Landen und des Bayerischen Waldes. Albrecht konnte 1468/69 im Böcklerkrieg die Ritter niederwerfen, woraufhin Christoph für vorerst fünf Jahre und später ebenso wie Wolfgang endgültig auf die Mitherrschaft verzichtete.
Seit etwa 1470 arbeitete Albrecht an der Gewinnung der Reichsstadt Regensburg. Die Stadt war hoch verschuldet und aufgrund einer Geldbuße und der Reichshilfe gegen die Ungarn dem Kaiser zu hohen Zahlungen verpflichtet. 1485 kam es zu einem Aufruhr unter den Bürgern, die unter den Steuerabgaben zu leiden hatten und eine wirtschaftliche Erholung nicht abzusehen war. Albrecht bot 1485 der Stadt die Einlösung seiner verpfändeten burggräflichen Rechte an und der Rat, beeinflusst von herzöglichen Fürsprechern wie Domdekan Dr. Johannes Neuhauser oder Hans von Fuchssteiner, nahm den Vorschlag an. Albrecht war nun oberster Gerichtsherr der Stadt und schloss für die Folgejahre mit der Stadt ein Schutzbündnis. Trotz Einspruchs des Kaisers unterstellte sich Regensburg 1486 dem Herzog. In den Folgejahren bemühte sich Albrecht, die finanzielle Situation der Stadt zu bessern. Dazu gehörten umfangreiche Steuer- und Finanzreformen, Baumaßnahmen und die Verlagerung von Ämtern in die Stadt. 1487 veranstaltete er ein umfangreiches Ritterturnier, welches viele Adelige und Zuschauer nach Regensburg lockte. Während seiner Reformen griff er auch in die Rechte des Klerus ein und verletzte damit die Entscheidungsgewalt von Bischof Heinrich IV. von Absberg. Der zunächst im Ungarnfeldzug gebundene Kaiser setzte 1491 Stadt und Herzog in die Reichsacht. Mit dem 1488 gegründeten Schwäbischen Bund stand Albrecht unter Druck, in Verhandlungen einzulenken und gab 1492 die Reichsgrafschaft Abensberg und die Stadt Regensburg zurück. Als kaiserliche Kommissare wurden Markgraf Friedrich und Eitelfritz von Zollern eingesetzt.[1]
1485 gewann Albrecht durch das Aussterben der Herren von Abensberg deren Herrschaft hinzu, und 1486 schloss sich das bankrotte Regensburg dem Herzogtum an. 1487 heiratete er Kunigunde von Österreich, die Tochter Kaiser Friedrichs III., und schließlich bekam er von seinem Vetter Siegmund dem Münzreichen noch ganz Habsburgisch-Schwaben (Vorderösterreich) überschrieben, so dass er enorm an Macht hinzugewann. Albrecht schloss in Ingolstadt im Juni 1487 ein Bündnis mit Kurfürst Philipp von der Pfalz und Herzog Georg von Bayern-Landshut. Durch eine ungewohnte Steuererhebung brachte er wieder die Ritter der Straubinger Lande und des Bayerischen Waldes gegen sich auf, die sich 1489 gegen Albrecht im Löwlerbund zusammenschlossen, während Georg sich im selben Jahr mit dem Kaiser aussöhnte. Albrecht konnte die Löwler niederwerfen, aber Kaiser Friedrich III. stellte 1492 ihn und die Reichsstadt Regensburg unter Reichsacht. Bei Kaufering stand Albrechts Heer Mitte Mai 1492 den zahlenmäßig überlegenen Truppen des Schwäbischen Bundes gegenüber; da lenkte der Herzog ein. Im Frieden von Augsburg 1492 gab Albrecht IV. alle Erwerbungen wieder ab.
Der große Krieg folgte 1503 mit dem Landshuter Erbfolgekrieg. Herzog Georg der Reiche von Bayern-Landshut war gestorben und wollte sein Erbe entgegen dem Wittelsbacher Hausvertrag an seine Tochter Elisabeth überschreiben, die den Pfalzgrafen Ruprecht geheiratet hatte. Ruprecht hatte die Pfälzer und Böhmen hinter sich, Albrecht den Schwäbischen Bund und König Maximilian. Nach dem Tod Ruprechts und Elisabeths 1504 wurde der Landshuter Erbfolgekrieg unter großen Verlusten beendet und Ober- und Niederbayern nach zweieinhalb Jahrhunderten wieder vereint. Um die Einheit Bayerns in Zukunft zu wahren, erließ 1506 Albrecht IV. das Primogeniturgesetz, wonach in Zukunft das Land unteilbar und der männliche Erstgeborene der zukünftige Erbe sein sollte.
Herzog Albrecht IV. heiratete am 3. Januar 1487 in Innsbruck die Erzherzogin Kunigunde von Österreich (1465–1520), Tochter des Kaisers Friedrich III. und dessen Gattin Infantin Eleonore von Portugal. Aus der Ehe stammen acht Kinder.
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Vorgänger | Amt | Nachfolger |
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Johann IV. und Siegmund | Herzog von Bayern-München 1465–1505 | zum Herzogtum Bayern vereinigt |
Georg | Herzog von Bayern-Landshut 1505 | zum Herzogtum Bayern vereinigt |
–– | Herzog von Bayern 1505–1508 | Wilhelm IV. |