Karl Otto Adolf Arndt (* 12. März 1904 in Königsberg, Ostpreußen; † 13. Februar 1974 in Kassel) war ein deutscher Jurist, Politiker (SPD) und Architekturkritiker.
Adolf Arndt wurde als Sohn des Juraprofessors (Staatsrecht und Bergrecht) G. Adolf Arndt (1849–1926) und der Louise Arndt geb. Zabeler in Königsberg geboren. Schon als Kind zog er mit seinen Eltern nach Berlin und 1920 nach Marburg, wo er am Gymnasium Philippinum 1922 sein Abitur ablegte [1]. Anschließend studierte er in Marburg und Berlin Rechtswissenschaften, Volkswirtschaftslehre und Philosophie. Nach seinem zweiten juristischen Staatsexamen und der Promotion über kartellrechtliche Verwaltungsakte in Marburg 1926 war er zunächst in Berlin Rechtsanwalt in der Kanzlei des berühmten Strafverteidigers Max Alsberg und so 1929 Berichterstatter im Prozess gegen George Grosz wegen Gotteslästerung. Seit 1932 arbeitete er als Richter am Kriminalgericht Moabit und legte das Amt 1933 nieder, da er „nicht bei denen mitmachen“ (Nationalsozialisten) wollte. In der Kanzlei von Fritz Schönbeck in Berlin vertrat er abermals als Rechtsanwalt neben Wirtschaftsunternehmen auch politisch Verfolgte wie Wilhelm Leuschner und Theodor Leipart. Er war als „Halbjude“ eingestuft und wurde 1943 zur Zwangsarbeit bei der Organisation Todt verpflichtet. Im Sommer 1944 wurde er inhaftiert, konnte sich aber Anfang 1945 inkognito zu seiner Familie nach Schlesien begeben. Von dort flüchtete er im Februar 1945 gemeinsam mit seiner Familie nach Westfalen.
Im August 1945 wurde Arndt als Rechtsanwalt und Notar in Marburg zugelassen und wechselte im November in das hessische Justizministerium. Er war Ministerialrat und Oberstaatsanwalt, leitete später die Strafrechtsabteilung. 1946 trat Arndt der SPD bei. Mitte der 1950er Jahre zog er nach Bonn, wo er als Rechtsanwalt beim Landgericht zugelassen wurde. Der Nachlass von Adolf Arndt befindet sich im Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Arndt war Bruder von Helmut Arndt. Er war mit Ruth Arndt geb. Helbing (1901–1989) verheiratet. Sein Sohn Claus Arndt war von 1968 bis 1972 und 1974 bis 1976 ebenfalls Bundestagsabgeordneter.
Arndt gehörte von 1956 bis 1964 dem Bundesvorstand der SPD an und gestaltete das Godesberger Programm mit. Er setzte ein deutlicheres Bekenntnis zum Grundgesetz durch, als die Programmkommission unter Willi Eichler ursprünglich vorgesehen hatte.
1948/49 gehörte er dem Wirtschaftsrat der Bizone an, als Vorsitzender des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Beamtenrecht sowie des Sonderausschusses für Wertpapierbereinigung und des Sonderkomitees „DM-Eröffnungsbilanz“. Von 1949 bis 1969 war er Bundestagsabgeordneter. Er vertrat in den ersten beiden Wahlperioden den Wahlkreis Hersfeld, 1957 zog er über die Landesliste Bayern, 1961 über die Landesliste Berlin und 1965 über die Landesliste Nordrhein-Westfalen ins Parlament ein. 1949 bis 1961 wirkte er als Justitiar und Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion. Außerdem war er von 1949 bis 1957 stellvertretender Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht und 1951/52 stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Überprüfung von Missständen in der Bundesverwaltung (Platow-Ausschuss). 1953 bis 1961 war er Vorsitzender des Arbeitskreises Rechtswesen der SPD-Fraktion.
Berühmt geworden ist Arndts Rede bei der Verjährungsdebatte von 1965, bei der er ein sehr persönliches Bekenntnis ablegt und eine moralische Mitschuld an den Verbrechen des nationalsozialistischen Terrorregimes bekennt.
Arndt galt als Kronjurist der SPD-Bundestagsfraktion, der die Fraktion und auch die Partei vielfach vor dem Bundesverfassungsgericht vertrat. So zum Beispiel in den Verfahren über das von Konrad Adenauer geplante „Bundesfernsehen“ oder die Parteienfinanzierung.
Vom 11. März 1963 bis zum 31. März 1964 war er Senator für Wissenschaft und Kunst in Berlin. Von 1964 bis 1969 fungierte Arndt als Vorsitzender des Deutschen Werkbundes.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung verlieh Arndt für seine Verdienste 1969 den Titel eines Professors ehrenhalber. Außerdem erhielt er 1964 die Ehrenmitgliedschaft der Akademie der Künste, 1965 den Kritikerpreis des Bundes Deutscher Architekten BDA und 1973 die Hans-Dahs-Plakette des Deutschen Anwaltvereins.